Zitat
Original von Selter:
Zuerst ist da mal die Erkrankung, die vorliegt. Diese ist über einen N18-Kode zu differenzieren.
Hallo Herr Selter,
wir sind uns sicher einig, dass nicht jede Krankheit, die vorliegt, auch kodiert werden muss/darf, ebenso darüber, dass mit der N18.0 nicht die langzeitige Abhängigkeit von der Dialyse abgebildet wird.
Womit begründen Sie aber, dass mit der Z99.2 der Sachverhalt nicht \"inhaltlich abschließend\" abgebildet ist? (wenn man davon ausgeht, dass die Niereninsuffizienz das Patientenmanagement abgesehen von den auswärts durchgeführten Dialysen nicht beeinflusst.)
Mit freundlichen Grüßen