MDK Streicht präoperativen Tag bei unzumutbar langer Anreise

  • Folgender Sachverhalt. unser KH erbringt eine hochspezialisierte meit kurzstationär durchführbare Leistung; da nur wenige andere KH eine ähnliche Leistung erbringen kommen die Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet, teilweise Anreisen bis zu 650 km; bisher wurde die Aufnahme einen Tag vor OP zur Statuserhebung und OP Aufklärung i.d.R. problemlos gezahlt. Jetzt häufen sich Verweildauerkürzungen um diesen Tag mit der Begründung dies hätte auch ambulant bzw, prästationär erfolgen können. Rein formal evtl sogar denkbar, ganz sicher aber nicht praktikabel, welcher Pat. fährt schon 650 km hin zurück für Befunderhebung u. OP (Anästhesie) aufklärung.
    Wie ist die Rechtslage?

  • Hallo gimli 153,
    leider ist es nach Ansicht des Gesetzgebers Sache des Patienten, wie er das Krankenhaus erreicht. Auf diesen Sachverhalt stützt sich das MDK-Gutachten und in Folge die Krankenkasse. Das ist zwar nicht komfortabel für den Patienten, aber auch nicht durch die Krankenhäuser zu lösen bzw. zu subventionieren.
    Bitter, bitter!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich sehe das etwas anders als Herr Fischer:

    Die Begutachtung des MDK muss sich nach der (noch) aktuellen Rechtsprechung des BSG auch nach den tatsächlichen Gegebenheiten richten.

    Wenn also tatsächlich medizinisch notwendige Leistungen nur an wenigen Zentren erbracht werden und eine ausreichende! medizinische Versorgung heimatnah nicht zur Verfügung steht, kann das auch in einem Gutachten des MDK nicht ignoriert werden.

    Noch ist es für gesetzlich versicherte Patienten tatsächlich nicht zumutbar, mehrere hundert Kilometer hin und zurückzufahren oder auf eigene Kosten in einem Hotel zu übernachten, nur um der Krankenkasse einen Tag einzusparen. Das wäre einfach unverhältnismäßig.

    Wie verhalten Sie sich denn als Krankenhaus tatsächlich? So wie der MDK es von Ihnen verlangt? Oder machen Sie weiter, wie bisher und schreiben den Erlös für den einen Tag einfach ab? Letzteres wäre ein Hinweis darauf, dass es eine akzeptable Lösung wirklich nicht gibt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    P.S. Eine Anrede und eine Grußformel kommt bei den Formumsmitgliedern immer ganz gut an...

  • Hallo Gimli,
    nur mal interessehalber: welche \"rein formal evtl. sogar denkbar\" ambulante Leistung ist denn im Umkreis von 650 km nirgends verfügbar ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum,

    Und noch einen drauf: Dem Patienten ist doch (nach Argumentation der Kostenträger eine Nacht in einer Pension / einem Hotel zumutbar...

    Bei wiederkehrenden Fallkonstellationen kann das ggf. sogar vorab mit dem Kostenträger vereinbart werden.

    Ich halte das persönlich zwar für baren Unsinn, so wird aber leider argumentiert.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    die von gimli beschriebene Situation tritt ja eigentlich nur auf, wenn die oGvD überschritten wurde und jetzt die Kasse mit allen Mitteln die Zuschläge kürzen/streichen will, sei es am Ende, während oder zum Beginn des Aufenthaltes.
    Ich habe in letzter Zeit gute Erfahrungen damit gemacht, solche Fälle im Rahmen von MDK-Begehungen zu \"verhandeln\". Mit Geschick an die richtige Stelle positioniert kann man manchmal win-win-Situationen erreichen.
    Die Rechtslage hilft dazu nicht viel, denke ich.

    Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Liebes Forum,

    die Kasse fragt den MDK, ab wann hier die Mittel des Krankenhauses zur Behandlung notwendig waren, ab wann ständige ärztliche Behandlung notwendig war, ab wann zusätzlich Pflegepersonal etc. sich um den Patienten kümmern mußte.
    War das am Aufnahmetag nach Anreise mit dem eigenen Auto, nach dem selbständigen Tragen der eigenen Koffer der Fall?
    Da wird auch ein Admin sagen müssen: Nein, das war nicht so. Hier wurde eine Hotelleistung erbracht.
    Okay. Dann kann sich die Diskussion doch nur darum drehen, ob die Kasse immer/gelegentlich/in ausgesuchten Fällen/aus Kulanz Hotelleistungen für ihre Versicherten bezahlt.
    Das Hotel Krankenhaus dürfte dabei meist das teuerste am Platze sein.

    Unser Haus plant auf dem nun anstehenden Neubau gerade extra hierfür Gästezimmer. Wir werden damit werben.

    Gruß

    W.

  • Hallo Herr Merguet, hallo Forum,


    Warum ist das barer Unsinn und warum wird LEIDER so argumentiert?

    Lassen Sie uns doch zwei Sachverhalte trennen:

    1. Es wird in dem oben erwähnten Haus eine Leistung erbracht, die medizinisch notwendig ist, stationär erbracht werden muss und im näheren Umfeld des Wohnortes des Versicherten nicht zu erbringen ist. Dann bin ich nicht nur Ihrer Meinung, sondern dann ist es für mich (und ganz sicher auch fast jede andere gesetzliche Kasse) selbstverständlich, dass nicht nur die vollstationären Behandlungskosten ab dem Tag vor der OP, sondern auch die anfallenden Fahrkosten im gesetzlichen Umfang bezahlt werden.

    2. Es handelt sich um einen Eingriff, für den nicht so weit gereist werden muss, der vielleicht sogar am Wohnort erbringbar ist. Dann ist es gut und wichtig, dass den Leuten klar gemacht wird, dass sie die Kosten übernommen bekommen, solange und soweit sie die \"ortsüblichen\" nicht überschreiten.

    Meine persönlichen Anmerkungen:

    - der 2. Fall wird bei uns wesentlich häufiger nachgefragt als der 1.
    - es wurden in den vergangenen Jahren (für mich unstrittige) Kassenleistungen wie z. B. Sehhilfen gestrichen - es ist nur Recht und billig, wenn man dann in anderen Leistungsbereichen nicht noch ohne medizinische Indikation drauf sattelt

    Den Patienten wird oftmals suggeriert, dass etwas nur im Krankenhaus x operiert wird, oder nur der Professor y in dem Krankenhaus z diese einzig wahre OP-Methode anwendet. Dass dem nicht so ist, stellt sich in der überwältigenden Mehrheit der Anfragen bei uns so heraus...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo riol,

    Sie verhandeln mit dem MDK? Ist ja gediegen.... :d_gutefrage:

    Ich verhandele ja auch gern mit den Krankenhäusern, aber der MDK sollte sich doch auf die sozialmedizinische Beurteilung konzentrieren. Er soll und darf gerne fachlich mit den Häusern diskutieren, aber die leistungsrechtliche Entscheidung obliegt dem Kostenträger. Und ich als Kostenträger kann ja bei einer primären Fehlbelegung trotzdem stationär vergüten, wenn mir eine plausible Erklärung des Hauses genannt wird. Sozialmedizinisch verbleit es bei diesem Beispiel aber bei der z.B. festgestellten ambulanten OP.

    es grüßt

    der Bauer

  • Hallo Forum

    vielen Dank für die verschiedenen Sichtweisn auf das Problem.
    Letztlich wird es wohl auf eine Verhandlungslösung mit den KK hinaus laufen müssen
    Einiges zur Klarstellung:
    1. die OP als solche wird vom MDK nicht als ambulant möglich kritisiert sondern die Befunderhebung bzw. Vorbereitung; war wohl etwas mißverständlich formuliert
    2. ob diese Leistung tatsächlich nur von unserem KH im Umkreis von 650 km erbracht weiß ich nicht, aber diese Art der Therapie ist sehr dünn gesät, liegt u.a. evtl daran daß diese zwar hochspezialisiert aber ohne eigen Facharzt ist;
    nur am Rande auch die Pat aus dem PKV Bereich kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, teilweise haben wir auch Pat. aus dem umliegenden Ausland
    und ein Verfahren das genauso heißt muß nicht unbedingt das gleiche sein
    3. Fakt ist das die Kassen eine Behandlung in unserem KH grundsätzlich zu stimmen, es aber eben nur billiger haben wollen
    4. eine VWD Kürzung nicht bei Überschreitung der OGVD Sinn macht, sondern auch am anderen Ende um die VWD unter die UGVD zu drücken, bringt für die KK ca 500 - 800€ Einsparung; wird nach meinen Beobachtungen derzeit vermehrt durchgeführt um bei kurzstat. Therapien Kosten zu drücken

    Beste Grüße aus ...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    Zitat


    Original von gimli153:
    .... ob diese Leistung tatsächlich nur von unserem KH im Umkreis von 650 km erbracht weiß ich nicht, aber diese Art der Therapie ist sehr dünn gesät, liegt u.a. evtl daran daß diese zwar hochspezialisiert aber ohne eigen Facharzt ist;


    Warum nennen Sie die Leistung nicht beim Namen?
    Warum nur verbale Nebelkerzen???


    Zitat


    Original von Leonhardt:
    nur mal interessehalber: welche \"rein formal evtl. sogar denkbar\" ambulante Leistung ist denn im Umkreis von 650 km nirgends verfügbar ?


    Ich finde es \"merkwürdig\" , dass Sie keine konkreten Angaben zu Diagnose und Therapie (OP Verfahren ? ) machen...


    Gruß

    Eberhard Rembs