Guten Tag Herr Bauer,
ich finde es gut, dass Sie mit einem Standardschreiben (-?-) die KHer informieren...
Ich persönlich würde mich damit allerdings nicht zufrieden geben, da ich den Gesetzestext etwas anders interpretiere:
Zitat\" (1c) Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"
Also was für mich zählt ist einzig die Anzeige durch den MDK. Ansonsten erhalten wir vorrausschauender Weise nämlich bald im DA schon nach der Aufnahmemitteilung den netten Satz:\" Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir den Fall...\" Und das wäre doch zu einfach, oder?
Es grüßt-