GKV-WSG und §275 SGB V

  • Guten Tag Herr Bauer,

    ich finde es gut, dass Sie mit einem Standardschreiben (-?-) die KHer informieren...
    Ich persönlich würde mich damit allerdings nicht zufrieden geben, da ich den Gesetzestext etwas anders interpretiere:

    Zitat

    \" (1c) Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"


    Also was für mich zählt ist einzig die Anzeige durch den MDK. Ansonsten erhalten wir vorrausschauender Weise nämlich bald im DA schon nach der Aufnahmemitteilung den netten Satz:\" Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir den Fall...\" Und das wäre doch zu einfach, oder?
    Es grüßt-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Forum insbesondere Herr Bauer,

    ab Gültigkeit des Gesetzes ist Ihr Schreiben eben nicht mehr gesetzeskonform. :d_neinnein:

    \"[...]Durch Satz 2 wird nach Eingang des Rechnungsdatensatzes bei der Krankenkasse eine Ausschlussfrist von sechs Wochen eingeführt, innerhalb derer die Krankenkasse die Prüfung einzuleiten und der Medizinische Dienst dem Krankenhaus die Prüfung anzuzeigen hat. Prüfungen, die nach Ablauf dieses Zeitraums dem Krankenhaus angezeigt wer- den, sind nicht zulässig.[...]\"

    Der MDK hat die Prüfung dem KH zu melden, nicht die KK. Schreiben von KKn können dann den Weg in Ablage P gehen.

    Edit: Da war ich zu langsam :rotwerd:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo zusammen,

    das ist jetzt die neue rechtliche Situation, der wir natürlich dementsprechend auch begegnen werden. Wer die Schreiben wegschickt ist uns letztlich egal und das Porto des MDK zahlen wir über die Umlage sowieso. Wir sind nur bisher mit diesen Schreiben dem Argument begegnet, unsere Rechnungsprüfung wäre verfristet.

    Mikka: Ich wollte damit nur ausdrücken, dass es nicht nur auf Kassenseite \"findige Rechtsvertreter\" oder sollte man sagen ~verdreher gibt.

    Schönen Tag noch!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,

    wie versucht wird die zukünftige rechtliche Situation zu umgehen, zeigt ein Anruf den ich vor wenigen Tagen hatte.

    Da wurde mir vorgeschlagen Fälle doch direkt zu klären, ohne MDK. Als ich sagte wir können im rechtlichen Rahmen über vieles reden, aber die 100€ Regelung würde dennoch bestehen bleiben hieß es nur:\"Aber das wollten wir doch gerade vermeiden!\"
    :teufel:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Tag,
    wir bekommen jetzt Briefe von Krankenkassen, ind denen der Prüfauftrag an den MDK genannt wird und wir aufgefordert werden, die Unterlagen an den MDK zu senden.
    In einer Ecke des Briefes ist ein MDK-Stempel und so was ähnliches wie eine Unterschrift (kein Name im Klartext).
    Reicht so was als \"Anzeige durch den MDK\" wie vom Gesetz gefordert?
    Ich habe den Eindruck, dass hier Blankostempel verteilt, durch die KK ausgefüllt und der ganze Schriftverkehr über die KK abgewickelt wird, damit ja keine Fristprobleme auftreten.

    Täuscht der Eindruck?
    Wie wird das woanders gehandhabt?

    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    lustige Vefahrensweise - aber mal ehrlich: Wollen wir uns wirklich an solchen Formalia aufhängen? Hauptsache ist doch, dass Sie rechtzeitig Kenntnis vom Prüfauftrag haben und entsprechend reagieren können.

    Aber so ein MDK-Stempel wäre schon cool, da könnten wir in den Kliniken bestimmt auch nette Sachen damit machen ;)

    Grüße

  • Hallo Herr Horndasch,
    Ihr Eindruck täuscht nicht. Eine Anforderung des MDK steht auf MDK-Papier, mit Briefkopf, Prüfgrund und Fragestellung bzw. Angabe, welche Dokumentationen angefordert werden und Name des Prüfers. Auf garkeinen Fall hat diese Anforderung des MDK ein grünes Logo.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Horndasch,

    Also, wir haben keinen Stempel des MDK. (ist das überhaupt rechtlich unbedenklich?) Wir tragen die Fälle, die wir geprüft wissen möchten, mitsamt der Fragestellung in eine Liste ein. Anhand dieser Liste fordert sich der MDK dann die Unterlagen an.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das mit einer Serienbrief-Funktion geschieht und diese Briefe dann ähnlich aussehen wie die von Ihnen genannten. Wenn dreißig Briefe (oder ein Vielfaches davon, weil das sicher auch andere Kassen so machen) unterschrieben werden müssen, kann die Unterschrift leicht zu einem Krakel verkümmern.

    papiertiger: Ein Kassenvertreter, der jetzt erst mit solchen Vorschlägen kommt, muss sich schon eine gewisse Dreistigkeit vorwerfen lassen.

    Andererseits habe ich mit etlichen der von mir betreuten Krankenhäuser schon seit Jahren solche Vereinbarungen für \"einfache\" Fälle. Einige meiner Häuser haben mir bereits zugesagt, dass sie das auch weiter so halten wollen und die bekannten 100,00 € erst mit durch den MDK geprüften und als korrekt beurteilten Fällen fällig werden.

    Gruß,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    nicht nur dreist. :biggrin:
    Es handelt sich auch netterweise ausgerechnet um die KK, welche einige der größten \"Aufreger\" gebracht hat.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum,

    hat jemand eine Idee, durch wen der Prüfauftrag privater Kostenträger angezeigt werden muss?

    Ähnlich unscharf ist die Formulierung bezüglich des SMD, hier dürfte aber die Anlagogie zum MDK einigermassen eindeutig sein. :sterne:

    Hat jemand schon einen Algorithmus zur Bearbeitung der Fälle entworfen?

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    Fragen über Fragen: wie rechnet man sowas eigentlich ab?
    :d_gutefrage:

    Zu schnell gefragt, Antwort selbst gefunden:
    Abrechnugnsschlüssel 47100008 nach §301

    Gruß

    merguet