Hallo Forum, hallo Herr Merguet,
Zitat
Original von merguet:
Hallo,da der Entlasstag nicht mitzählt, kann auch nicht gefordert werden, daß an diesem Tag therapeutische und diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Soweit diese dokumentiert sind, gibt es für diese Forderung somit keine Grundlage.
Gruß
merguet
das halte ih aber für eine gewagte Rechtsauffassung. Zur Begründung würde ich mich Frau Zierol anschließen wollen. Sie müssten dann ja im Umkehrschluss bei Erbringung von Leistungen am Entlasstag für diesen auch eine Vergütung bzw. eine Zählung als Belegungstag beanspruchen...
Ich halte diesen Ansatz (Notwendigkeit Entlassungstag prüfen) ebenso wie die Frage der präoperativen Tage (bei elektiven Eingriffen) übrigens für ein geeignetes und legitimes MIttel der Kassen, einen Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten. Denn hier geht es in erster Linie um organisatorische Mängel, die zu diesen \"unnötigen\" Verweildauern führen.