Abendentlassung

  • Hallo Forum, hallo Herr Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    Hallo,

    da der Entlasstag nicht mitzählt, kann auch nicht gefordert werden, daß an diesem Tag therapeutische und diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Soweit diese dokumentiert sind, gibt es für diese Forderung somit keine Grundlage.

    Gruß

    merguet


    das halte ih aber für eine gewagte Rechtsauffassung. Zur Begründung würde ich mich Frau Zierol anschließen wollen. Sie müssten dann ja im Umkehrschluss bei Erbringung von Leistungen am Entlasstag für diesen auch eine Vergütung bzw. eine Zählung als Belegungstag beanspruchen...

    Ich halte diesen Ansatz (Notwendigkeit Entlassungstag prüfen) ebenso wie die Frage der präoperativen Tage (bei elektiven Eingriffen) übrigens für ein geeignetes und legitimes MIttel der Kassen, einen Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten. Denn hier geht es in erster Linie um organisatorische Mängel, die zu diesen \"unnötigen\" Verweildauern führen.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Ach ToDo,

    da wird nun systematisch gefordert, den Patienten morgens aufzunehmen, egal wann er dazu aufstehen muß, der Organisationsmangel wird pauschal dem KH angelastet (unabhängig von der Patientencompliance, der Notfallsituation, der Verkehrslage, der Parkplatzsituation und was der Dinge mehr sind).

    Nun soll man sie auch nach Abschluß der letzten Maßnahmen möglichst noch abends entlassen, weil alles andere doch Organsiationsmangel ist (unabhängig von Befundbesprechungen, Integration aller Daten, Übersicht und Abschlußgespräch, Verlaufskontrollen und Visiten ).

    Und dann kommt vielleicht jemand auf die Idee (die schon einige hatten), die stationäre Behandlung systematisch in Frage zu stellen, weil 24 Stunden nicht erreicht wurden?

    Und dann kann man auch nicht mehr auf ambulant umstellen, weil der Eingriff ja stationär erbracht wurde und somit formaljuristisch keine Grundlage für ambulante Abrechnung vorliegt?

    Schwarzgemalt, polemisch, übertrieben, gebe ich alles zu, aber auch: für Patienten unzumutbar, unrealistisch auch bei der besten Organisation.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    ich wollte was schreiben, aber ich lass es lieber :t_teufelboese:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum,

    wie häufig am Tag muß das Krankenhaus die Notwendigkeit der stat, Behandlung überprüfen ??. :d_gutefrage:
    1x tgl. in der Visite ?
    Bei Beginn und am Ende der Regelarbeitszeit ?
    Oder muß der Diensthabende um 20.00 Uhr nochmal über alle Stationen gehen und entscheiden ?

    Der einzig realistische und umsetzbare Weg ist, bei der Visite zu entscheiden (1xtgl.!) und dabei den erwarteten Verlauf zu berücksichtigen.
    Ich denke schon, dass man in den meisten Fällen relativ sicher entscheiden kann, ob eine Entlassung an diesem Tag möglich sein wird oder nicht.
    Kommt es dann im Verlauf des Tages zu Besonderheiten, d.h. Pat. meldet sich aktiv, unerwartete Untersuchungsergebnisse usw. (egal ob besser oder schlechter), muß die Entscheidung überdacht werden.

    Wie immer: Dokumentation ist alles.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Schönen guten Tag allerseits,

    da sind wir natürlich wieder in einem Dilemma: Einerseits wird von den Krankenhäusern und insbesondere den Ärzten eine bessere Entlassungsplanung gefordert, andererseits könnte argumentiert werden: Wenn ich heute schon weiß, dass ich den Patienten morgen entlassen werde, kann ich ihn auch heute schon entlassen.

    Allerdings erkenne ich an, dass zumindest bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer das Krankenhaus schon in der Rechtfertigungspflicht ist. Und da muss wohl auch ein bischen mehr Begründung da sein, als die Tatsache dass ich morgens dem Patienten sage: \"Ihre Befunde der Blutentnahme von gestern morgen waren in Ordnung, Sie könen heute nach Hause\". Also wenigstens noch Abschlussgespräch/Abschlussuntersuchung dokumentieren!

    Tatsache ist auch, dass die Belegungstage eine reine Rechengröße sind und nichts - aber auch gar nichts - mit den tatsächlich an diesen Tagen durchgeführten Maßnahmen zu tun haben (in grauer Vorzeit mag ja mal als Begründung die morgentliche Entlassung im Raum gestanden haben, daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass anders zu zählen ist, wenn am Entlassungstag noch Untersuchungen stattfinden und dies kann auch nicht als Rechtfertigung dafür dienen, am Entlassungstag nichts mehr mit dem Patienten zu tun).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    jeder Tag im KH bedarf der Begründung. Nicht nur oberhalb der OGVD. Sie müssen jeden Tag wissen, was sie tun (wollen). Sie brauchen für jeden Patienten jeden Tag einen Plan, eine Idee und eine Begründung. Es ist unethisch, Patienten planlos im KH schimmeln zu lassen. Es ist dem Träger gegenüber unverantwortlich, Pat. innerhalb der OGVD länger als notwendig im Hause zu behalten. Und es ist an den Grenzen immer der Kasse bzw. der Versichertengemeinschaft gegenüber nicht zu verantworten, planlos fremdes Geld auszugeben.
    Insofern hilft eine gute Begründung und deren tägliche Überprüfung (mit täglicher Dokumentation!)allen. Vor allem den Patienten.

    Schöne Grüße

    W.

  • Schönen guten Tag Willis,

    ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Ich sprach auch nicht von Begründung, sondern von Rechtfertigung (und im Kontext: gegenüber der Krankenkasse).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum, Hallo Willis,

    was schmeckt mir nur nicht an Ihren Formulierungen? Wieviel Zeit darf zwischen Untersuchungen vergehen? Was ist planlos? Braucht ein Patient Ruhezeiten? Ist es unethisch, zu behaupten, daß ein Patient mit >4 Stunden reiner Untersuchungszeit überfordert ist?
    Wird beachtet, daß sich manche Untersuchungen gegenseitig ausschließen? Ist es unethisch, noch eine Nacht zu beobachten? Kann man das prospektiv immer als unsinnig erkennen? Wer haftet dafür?
    Fragen über Fragen (es gäbe noch mehr).

    merguet

  • Ich habe auch gerade einen Fall, bei dem die Kasse eine Entlassung am Vorabend um 22.00 Uhr für machbar hält. Ich weiss aber, dass es im letzten Jahr ein BSG-Urteil geb in dem festgestellt wird:
    es ist einem Krankenhaus eben NICHT zumutbar, zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Stationen zu hetzten und zu prüfen, wer noch vor Mitternacht entlassen werden kann. Sollte zur Mittagszeit (normale Visitenzeit) noch die stat. Behandlungsbedürftigkeit vorliegen, so kann nicht erwartet werden, dass der/die Pat. noch am selben Tag Abends entlassen wird!
    Genau dieses Gutachten suche ich nun verzweifelt... muss von 2006 sein. Vielleicht findet es jemand ??

    Liebe Grüsse

    Medizin-Controller aus dem tiefen Süden

  • Guten Morgen,
    ich gehe davon aus, dass die KK dann auch dargelegt hat, dass um 22:00 eine suffiziente ambulante Weiter- und Nachbehandlung erfolgen kann, da die Hausarztpraxis des Patienten rund um die Uhr geöffnet hat. :d_zwinker:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Savarino,

    was die KK für machbar hält, ist die eine Sache,
    was medizinisch geboten war, ist die andere Sache. Medizinische Begründungen dürfen Sie aber nur dem MDK mitteilen.
    Bei allen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mag in Ausnahmefällen auch mal eine Entlassung um 22.00 vertretbar sein (man denke an die Patienten, die sich nach Ernüchterung :d_zwinker: zu allen Tages- und Nachtzeiten entlassen).
    Ich würde in so einem Fall gelassen dem MDK-Gutachten entgegen sehen :biggrin:

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg