Moin,
papiertiger: halte ich für gewagt...
Dir Frist dürfte regelmäßig verstriechen, wenn zwischen den AUfenthalten ein entsprechend langer Zeitraum liegt. Die Prüfung schon auf Basis des Aufnahmedatensatzes anzuzeigen, wäre die einzige Chance, aber mal ehrlich: Das kann sich doch wohl keiner wünschen, oder?
AUßerdem stehen in den Unterlagen des ersten Aufenthaltes u.U. auch Argumente, die das KH entlasten.
Anschlussfrgae:
werden dann auch 2x 100 Euro fällig?
Gruß
merguet