Ist das korrekt, dass Kassen eine medizinische Begründung (meist AEP-Kriterium oder warum Patient nicht innerhalb der UGVWD entlassen wurde) per §301 anfordern können ?
Versuchen die Kassen damit nicht die MDK Prüfung zu umgehen ?
Kommt das bei anderen Häusern auch gehäuft vor und wenn ja, wie reagieren Sie darauf ?
Gruß aus dem verschneiten Sachsen.