• Hallo zusammen,

    im Rahmen der Entgeltverhandlung wollen die Kostenträger von uns eine E1plus fürs abgelaufene Jahr, erstellt aus den Daten gem. §21.
    Der Grund dieser Forderung wurde nicht mitgeteilt, ich vermute aber einen Überprüfungswunsch unserer direkt aus dem System (SAP / IS-H) erstellten (IST-)E1plus.

    Soweit ich es beurteilen kann, umfasst der §21-Datensatz andere Fälle als die E1 - so z.B. die \"Ausländer\", die nicht kalkulierten DRGs, Überlieger etc. - er enthält also auf jeden Fall mehr Fälle als die E1 der Jahresfälle.
    Mir ist unklar, ob umgekehrt alle E1-Fälle im §21-Datensatz enthalten sein müßten oder ob es hier auch Ausnahmen gibt (Fälle die nur in der E1 drin sind).

    Ist es überhaupt vernünftig bzw. korrekt bzw. überhaupt machbar, aus dem §21-Datensatz eines Jahres eine gültige (IST-)E1plus zu erstellen?

    Vielen Dank!
    NiR

  • Schönen guten Tag,

    auch Ihr KIS enthält (hoffentlich) die Ausländer, die nicht kalkulierten DRGs und alle anderen Fälle, die auch im §21-Datensatz enthalten sind. Denn dieser ist ja lediglich eine spezielle definiert aufgearbeitete Form der KIS-Fälle.

    Die E1 ist eine Aufstellung der Fallpauschalen, als IST-Statistik die der abgerechneten Fallpauschalen in der Form, wie sie abgerechnet wurden. Ob diese aus den KIS-Daten direkt oder aus den §21-Daten (dafür gibt es auch Programme) gewonnen wird, dürfte relativ egal sein. Die nicht kalkulierten DRGs, die Überlieger und - falls Sie die Ausländer ausgegliedert haben - auch die Ausländer müssen sowieso entsprechend bearbeitet werden. Die KIS-Statistik wird dies automatisch tun. Es gibt also keinerlei Mehrwert, es sei denn die Krankenkasse hat einen begründeten Verdacht, dass Ihr System eine falsche Statistik ausliefert.

    Keinesfalls sind den Krankenkassen jedoch die §21 Daten in der Rohform zu überlassen, da es sich dabei um Einzelfalldaten handelt, die weit umfangreichere Rückschlüsse zulassen und es dafür auch keine gesetzliche Grundlage gibt.

    Sofern es also keinen Verdacht gibt, dass Ihr System falsche Zahlen liefert, muss sich nach meiner Ansicht die Kostenträgerseite auch damit begnügen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Nichtraucher,

    Die E1Plus kann sehr gut auch den §21 Daten erzeugt werden.

    Was sie den Verhandlungspartnern übermitteln müssen regelt der §11 KHEntgG Besonders Abs. (4).

    Achtung nur die Spalten ausfüllen die auch übermittelt werden sollen (Siehe Anlage an das Gesetzt.)

    In der Regel haben die Landeskrankenhausgesellschaften Informationen zur Budgetverhandlung herausgegeben. Dort ist auch genau beschrieben welche Daten zu übermitteln sind. Einfach mal nachfragen.

    Auch wir haben einige Abweichungen zwischen der direkt aus SAP ausgeleiteten E1+ und der aus dem §21 erzeugten E1+. (Die §21Daten kommen auch aus SAP.)
    Wie es zu diesen Abweichungen gekommen ist, konnten wir nicht bis ins kleinste herausfinden.
    Wir geben eine E1+ ab. Das zugrundeliegende Verfahren und die Daten haben wir den Verhandlungspartnern nicht mitgeteilt. Wüsste auch nicht warum und auf welcher Grundlage.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    vielen Dank für die Hinweise. Daß die Kostenträger nicht die Original-21er Daten bekommen ist klar!

    Mir ist aufgefallen, daß sich Streichungen von Verweildauertagen durch den MDK nicht im §21-Datensatz niederschlagen, auch wenn sie im System (bei uns: SAP / IS-H) korrekt eingepflegt werden. Jedenfalls nicht in einem Feld, das vom Grouper ausgewertet würde, soweit ich das erkennen kann.
    Damit stimmt dann für diese Fälle die Nachgruppierung nicht mehr...

    Grüße
    NiR

  • Schönen guten Tag Nichtraucher,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Mir ist aufgefallen, daß sich Streichungen von Verweildauertagen durch den MDK nicht im §21-Datensatz niederschlagen, auch wenn sie im System (bei uns: SAP / IS-H) korrekt eingepflegt werden.


    Dies ist aber eindeutig ein Fehler, der vermutlich auch bei der Datenprüfung auffallen wird. Denn in diesem Fall stimmen die Abrechnungsdaten (mit MDK-Änderungen) nicht mehr mit den Groupierungsdaten bei den Zu- und Abschlägen überein. Hier würde ich doch einmal Kontakt mit dem Softwarehersteller aufnehmen. Möglicherweise liegt es aber auch am Grouper, wenn Ihr KIS die abgezogenen Tage in das Feld Belegungstage-ausserhalb-KHEntgG in der Datein FALL.csv einträgt, der Grouper dieses Feld aber nicht abfragt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    die Beurlaubungstage finden sich in der FALL.csv im Feld \"Beurlaubungstage\", nicht in \"Belegungstage ausserhalb KHEntgG\", zumindest bei uns. Dies wird auch durch die mir zugänglichen Grouper (KODDIP und GetDRG) korrekt ausgewertet.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen,
    in dem Zusammenhang mal ne Frage:
    kann man aus dem 21er Datensatz differenzieren, ob es sich um Verlegungen auf sog. Pseudostationen handelt im Rahmen von Verlegungen/Rückverlegungen oder WA bei Partitionswechsel und um VWD-Kürzungen infolge VWD-Überschreitungen (lange Kurzlieger und Langlieger)?
    Oder anders gefragt: die Patienten, die virtuell im KH sind von denen differenzieren, die tatsächlich im KH sind, nur nicht (über DRG) bezahlt werden.
    Habe dazu nichts gefunden.

    Bis jetzt müssen wir die \"vom MDK gestrichenen Tage\" anderweitig erfassen, da wir sie ja von den geplanten Tagen auserhalb des KHEntG abgrenzen wollen.

    Danke für Tipps und Infos.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    auch unser Grouper wertet die \"Beurlaubungstage\" korrekt aus. Diese werden z.B. bei der Fallzusammenführung dazu genutzt, die \"Zwischentage\" zwischen den beiden Aufenthalten anzugeben.
    Bei nachträglichen VWD-Verkürzungen durch den MDK finden sich diese Tage aber nicht im Feld \"Beurlaubungstage\", auch wenn im KIS das entsprechende Feld korrekt gepflegt wurde.
    Sollte hier ein Fehler im System vorliegen bzw. dem Softwarehersteller ein Versäumnis unterlaufen sein?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo,

    in Bezug auf die Frage nach der Abbildung von MDK-Verweildauerkürzungen im §21-Datensatz möchte ich kurz zu bedenken geben, dass selbiger vornehmlich zur Weiterentwicklung des Systems und zur Kalkulation neuer Kostengewichte dient. Die Berücksichtigung von in Abrechnungsstreitigkeiten begründeten (und zum Teil ja hoch umstrittenen) Manipulationen an den Behandlungsfakten würde den Zweck der §21-Daten konterkarrieren und dazu führen, dass das Verhältnis zwischen Kosten und Behandlungdauer nicht mehr transparent nachvollziehbar wäre - mit der Konsequenz von Verzerrungen in den Relativgewichten sowie Zu- und Abschlägen künftiger G-DRG-Versionen.

    Also: it\'s no bug, it\'s a feature!

    MfG,
    B. Lieberman

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von DRGist:

    Also: it\'s no bug, it\'s a feature!


    In dem Augenblick, in dem Sie eine MDK-Änderung anerkennen, gilt die daraus resultierende Darstellung des Falles im Hinblick auf Verweildauer und Kodierung als die medizinisch korrekte und begründete. Daher ist dieser Fall auch in dieser Form in den §21 Daten darzustellen. Da im Übrigen auch die Rechnung geändert wird, würde ansonsten in den §21 Daten das Groupingergebnis aufgrund der FALL.csv, ICD.csv und OPS.csv nicht mehr mit den Abrechnungsdaten in der ENTGELTE.csv übereinstimmen. Dies ist eindeutig ein bug und kein feature! Ich bin übrigens sicher, dass dies auch irgenwo steht (Z. B. hier in Bezug auf die Übreinstimmung der Groupingdaten mit den Entgelten)

    Auch in Bezung auf das lernende System kann es durchaus im Interesse der Krankenhäuser sein, die Fälle mit dem MDK-Ergebnis darzustellen. Nehmen wir als Beispiel die Fälle, in denen der MDK die VWD kürzt, so dass ein Abschlag wegen UGVD fällig wird. Die Kosten für diese Fälle gehen jedoch in vollem Umfang ein. Dies führt dazu, dass in den Kalkulationsdaten die Kosten für die Fälle unter der UGVD steigen und im lernenden System in der nächsten Runde die Abschläge für die UGVD geringer ausfallen sollten.

    @E.Horndasch:
    Bei den Rückverlegungen bzw. Wiederaufnahmen findet sich ab diesem Datenjahr in den Daten der FAB.csv eine Pseudofachabteilung 0001 (Wiederaufnahme) bzw. 0002 (Rückverlegung). Siehe hier


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,