Hallo zusammen,
im Rahmen der Entgeltverhandlung wollen die Kostenträger von uns eine E1plus fürs abgelaufene Jahr, erstellt aus den Daten gem. §21.
Der Grund dieser Forderung wurde nicht mitgeteilt, ich vermute aber einen Überprüfungswunsch unserer direkt aus dem System (SAP / IS-H) erstellten (IST-)E1plus.
Soweit ich es beurteilen kann, umfasst der §21-Datensatz andere Fälle als die E1 - so z.B. die \"Ausländer\", die nicht kalkulierten DRGs, Überlieger etc. - er enthält also auf jeden Fall mehr Fälle als die E1 der Jahresfälle.
Mir ist unklar, ob umgekehrt alle E1-Fälle im §21-Datensatz enthalten sein müßten oder ob es hier auch Ausnahmen gibt (Fälle die nur in der E1 drin sind).
Ist es überhaupt vernünftig bzw. korrekt bzw. überhaupt machbar, aus dem §21-Datensatz eines Jahres eine gültige (IST-)E1plus zu erstellen?
Vielen Dank!
NiR