Notfall OP - Entlassung

  • Liebe Gemeinde,

    habe gerade eine Diskussion mit einer BG.

    Folgender Sachverhalt wird diskutiert. Patient verletzt sich bg-lich am Finger und zihht sich dabei eine Strecksehnenverletzung über dem Grundgelenk des 3. Fingers zu.
    Aufgrund fraglicher Sehnen- und Gelenkkapseleröffnung erfolgte die Indikationsstellung zur operativen Revision.
    OP erfolgt am Aufnahmetag, OP Ende war 18:00. Intraoperativ kann eine Verletzung der Kapsel ausgeschlossen werden und die Teildurchtrennte Strecksehne wird genäht.
    Die Prozedur (5-840.64) der Strecksehnennaht ist im Katalog AOP Kategorie 1 enthalten.

    So jetzt das Problem wir haben den Patienten am Unfalltag aufgenommen, operiert und über Nacht stationär behalten, um Ihn am Morgen des Folgetages nach 1. VErbandswechsel zu entlassen.

    BG wünscht Abrechnung als ambulante Operation.

    Meine Frage daher gibt es irgendwo ein Konsens bis wann ich Patienten am Op Tag noch entlassen kann ? Denn bei OP Ende 18:00 bis der Patient dann wieder auf Station ist, Narkose eventuell abgeklungen, der Anästhesist noch mal geschaut und den Patienten für Entlassungsfähig erklärt ist es Nacht.

    Muß ich das dem Patienten zu muten ?

    Irgendwo / Irgendwann muß es doch mal ´ne Grenze geben oder sehe Ich das Falsch ?

    über Hinweise / Vorschläge / Anregungen freut sich

    mare

  • Hallo mare,
    über einen \"spätesten\" Entlassungszeitpunkt gibt es keinen Konsens. Wäre der Patient überhaupt um 22:00 Uhr entlassungsfähig gewesen? Wenn ja, wär\'s ja kein Problem. Die Kostenträger behaupten ja immer, dass es Sache des Patienten sei, wie er zu Krankenhaus und wieder nach Hause gelangt. Wenn es medizinische Gründe für die Überwachung über Nacht gab, formulieren sie halt einen Ausnahmetatbestand.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Forum,
    ich finde, wir lassen uns von den Kassen und BGs zuviel gefallen!
    Es kann doch nicht Aufgabe des Bereitschaftsdienstes in den Krankenhäusern sein, Patienten zu nachtschlafener Zeit aus dem Krankenhaus zu entlassen. :boese:
    Von der Politik und der Krankenhausgesellschaft höre ich immer wieder: \"Ihr seid selber Schuld, wenn Ihr das mit euch machen lasst.\"
    Ich habe auch so einen Fall, der allerdings schon zwei Tage stationär liegt.
    Am Tag vor Entlassung wird abends gegen 18:00 Uhr noch ein Konsil durchgeführt und die Kasse meint, danach hätte man ihn abends noch entlassen können.
    Ich finde, wir sollten uns das nicht bieten lassen, dass wir abends oder nachts dazu gezwungen werden, Routinearbeiten durchzuführen, damit die Kasse in diesem oder jenen Fall mal wieder ein paar Hundert Euro einsparen kann.
    Das entlastet nicht die Gesundheitskosten sondern nur die Zielvereinbarung des Kassenmitarbeiters. :devil:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Herr Heller hat absolut Recht. Jeden Schwachsinn, der den Kostenträgern einfällt, solte man sich nicht bieten lassen. Schliesslich geht es um das Wohl der Patienten und die Haftung dafür tragen allein die KH-Ärzte. Wenn etwas schief laufen sollte, weil man z. B. den Patienten um 20.00 nach Hause entließ, dann sind die Kassen aber schnell mit einer Prüfung auf Behandlungsfehler zu Gange!

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu,
    Sie haben sicherlich recht.
    Dennoch gibt es rechtliche Entscheidungen an denen man sich festhalten kann?
    Oder muss das \"Kind erst in den Brunnen fallen\"?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Am Tag vor Entlassung wird abends gegen 18:00 Uhr noch ein Konsil durchgeführt und die Kasse meint, danach hätte man ihn abends noch entlassen können.
    Ich finde, wir sollten uns das nicht bieten lassen, dass wir abends oder nachts dazu gezwungen werden, Routinearbeiten durchzuführen, damit die Kasse in diesem oder jenen Fall mal wieder ein paar Hundert Euro einsparen kann.


    Ein Facharzt stellt die Indikation zur Operation.
    Entscheidet ein Facharzt um 18 Uhr, dass ein Patient entlassen werden kann?

    Siehe hierzu:
    „…\"dass die Aufgabe des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nur darin bestehe, bei akut auftretenden Notfällen erste Hilfemaßnahmen für die Patienten zu ergreifen und nicht die eigentliche fachliche Versorgung sicherzustellen.“
    VG Hannover v. 22.1.1990 KRS 90043

    Gruß

    E Rembs

  • ob sich das mit dem geforderten Facharztstandard verträgt ?????

    Die Einhaltung des Facharztstandards ist insbesondere auch im Krankenhaus geboten. Der Patient hat, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, aufgrund der Übernahme der Behandlung durch das Krankenhaus einen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes entspricht (BGH, NJW 1996, 779; 1987, 1479; 1984, 655).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch