Liebe Gemeinde,
habe gerade eine Diskussion mit einer BG.
Folgender Sachverhalt wird diskutiert. Patient verletzt sich bg-lich am Finger und zihht sich dabei eine Strecksehnenverletzung über dem Grundgelenk des 3. Fingers zu.
Aufgrund fraglicher Sehnen- und Gelenkkapseleröffnung erfolgte die Indikationsstellung zur operativen Revision.
OP erfolgt am Aufnahmetag, OP Ende war 18:00. Intraoperativ kann eine Verletzung der Kapsel ausgeschlossen werden und die Teildurchtrennte Strecksehne wird genäht.
Die Prozedur (5-840.64) der Strecksehnennaht ist im Katalog AOP Kategorie 1 enthalten.
So jetzt das Problem wir haben den Patienten am Unfalltag aufgenommen, operiert und über Nacht stationär behalten, um Ihn am Morgen des Folgetages nach 1. VErbandswechsel zu entlassen.
BG wünscht Abrechnung als ambulante Operation.
Meine Frage daher gibt es irgendwo ein Konsens bis wann ich Patienten am Op Tag noch entlassen kann ? Denn bei OP Ende 18:00 bis der Patient dann wieder auf Station ist, Narkose eventuell abgeklungen, der Anästhesist noch mal geschaut und den Patienten für Entlassungsfähig erklärt ist es Nacht.
Muß ich das dem Patienten zu muten ?
Irgendwo / Irgendwann muß es doch mal ´ne Grenze geben oder sehe Ich das Falsch ?
über Hinweise / Vorschläge / Anregungen freut sich
mare