MDK kürzt Verweildauer

  • Hallo Forum,

    es geht um einen Pat. der bei uns operiert wurde. Normalerweise würde es bei dieser Art von Eingriffen ausreichen, wenn der Pat. am Aufnahmetag operiert und am Folgetag entlassen wird. (Der Pat. hat keine weiteren Nebenerkrankungen).

    Abgerechnet wurden aber 2 vollstationäre Belegungstage. Grund hierfür ist, daß der Pat. aus einer anderen Stadt kommt (Entfernung einfache Strecke 125 km). Im ersten Gutachten schrieb der MDK, daß ggf. die Entfernung zwischen Wohnort und Standort des Krankenhauses zu berücksichtigen sei.

    Da es keine medizinische Begründung gab, wurde unsererseits auf die Entfernung verwiesen. Im zweiten Gutachten bezieht der MDK sich nur auf die medizinischen Gesichtspunkte und bleibt bei der Kürzung des präoperativen Tages.

    Gibt es hier einige Erfahrungswerte? Ab wann bzw. wieviel km kann die Entfernung als Begründung greifen?

    Es ist doch schwierig jemanden der über 100 km entfernt wohnt, so in den OP-Plan einzubinden, daß es nicht zu Verschiebungen bzw. Absetzen anderer Pat. kommt.

    Ich bin sehr gepannt auf Ihre Antworten.

    Viele Grüße aus BS

  • Hallo nach Braunschweig -

    nach meiner Erfahrung interessiert es nicht wo der Kranke wohnt. Gelegentlich (sehr selten) wird vom MDK auf den Kostenträger verwiesen, da es kein medizinischer sonderen eher ein \"leistungsrechtlicher\" Gesichtspunkt ist. Den Kassen ist es aber egal. Zukünftig überlegen wir sogar mit einem Hotel oder einer Pension zusammenzuarbeiten in diesen Fällen. Tja die Monetik bestimmt die Ethik. Aber letztlich kann die Krankenkasse ja auch nix für den Wohnort. Dieses Risko ist ja auch nicht versichert.

    Beste Grüße.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich würde zunächst eine andere Frage stellen: Es ist ja schön, dass der Patient so weit bis zu ihnen kommt. Aber gibt es übhaupt einen Grund dass der Patient ausgerechnet bei Ihnen behandelt werden muss, der rechtfertigt, das der Krankenkasse (= deren Versicherten) dadurch höhere Kosten entstehen?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Moooment, Herr Schaffert,

    Ich kann Ihr Argument zwar nachfühlen, aber die freie Arztwahl gilt nach wie vor. Bleibt die Frage, warum die Solidargemeinschaft das zahlen soll.
    Variante 1: Hotel auf Kosten des Patienten. Varainte 2: Restbetrag muß vom Patienten geholt werden (gibt´s nach meinem Verständnis keine Rechtsgrundlage für).
    Beides fällt aber nicht in die Verantwortung des KH.
    Interessant im vorliegenden Beispiele ist allergings, dass der MDK den Weg in der ersten Beurteilung als Grund akzeptiert haben soll.

    Gruß

    merguet

  • Hallo -

    auf den KH Einweisungsschein steht ja nicht ohne Grund \"nächsterreichbare, geeignete Krankenhäuser\"?

    Gruß TT

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Schönen guten Tag Herr Merguet,

    die freie Arztwahl habe ich nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ob dies die Kostenübernahme durch die Versicherung rechtfertigt \"...einen Grund...,der rechtfertigt...\"

    Im übrigen ist die freie Arztwahl bei GKV Versicherten sowieso eingeschränkt, mindestens durch:

    Zitat

    § 12 SGB 5: Wirtschaftlichkeitsgebot

    (1) 1Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. 2Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    hier handelt es sich um eine leistungsrechtliche Entscheidung/Kuklanz der Krankenkasse. Unser Widerspruch mit dem Verweis auf freie Arztwahl, Vertrauensverhältnis KH-Arzt und Patient und schlussendlich der Hinweis auf eine kasseninterne Einigung mit dem Patienten wegen der entstanden \"Mehrkosten\" hatte Erfolg. Inwiefern die Patientin dann wirklich mit den entstandenen \"Mehrkosten\" durch die Krankenkasse belastet wurde, entzieht sich meier Kenntnis. Ich kenne zumindest die Praxis, dass wenn Patienten andere, als das nächsteerreichbare geeignete KH aufsuchen, diese vor dem \"Abstempeln\" des Einweisungsscheines eine entsprechende Mehrkostenvereinbarung bei der KK unterzeichnen mussten (wurde jedenfalls vor einigen Jahren so praktiziert).
    MfG di-stei

  • Hallo Forum,

    bei der Wahl des KH´s hat auch der Arzt welcher die Einweisung ausschreibt ein Wort mitzureden. Im § 39 Abs. 2 SGB V steht: \"Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund eine anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes KH, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

    Wie der Mitstreiter di-stei beschreibt, kann eine Kasse eine Kulanzentscheidung treffen wenn zwingende Gründe vorliegen, keines der in der Verordnung genannten KH´s in Anpruch zu nehmen (vgl. gemeinsames Rundschreiben 88c der Spitzenverbände d. KK zu § 39 SGB V Tit. 4.4 Abs. 2 und 3) z. B.
    - die Entfernung des KH´s von den nächsterreichbaren Anverwandten, bei Kindern
    von den Bezugspersonen
    - religiöse Bedürfnissse der Versicherten (§ 2 Abs. 3 SGB V)
    - Berücksichtigung von angemessenen Wünschen der Versicherten (§ 33 SGB I)

    MfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    zur Ergänzung: die Entscheidung zur Angabe der beiden nächsterreichbaren, geeigneten Krankenhäuser obliegt dem Einweiser nach §73 Abs. 4:

    Zitat

    Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. Das Verzeichnis nach § 39 Abs. 3 ist zu berücksichtigen.

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"