Hallo Forum,
es geht um einen Pat. der bei uns operiert wurde. Normalerweise würde es bei dieser Art von Eingriffen ausreichen, wenn der Pat. am Aufnahmetag operiert und am Folgetag entlassen wird. (Der Pat. hat keine weiteren Nebenerkrankungen).
Abgerechnet wurden aber 2 vollstationäre Belegungstage. Grund hierfür ist, daß der Pat. aus einer anderen Stadt kommt (Entfernung einfache Strecke 125 km). Im ersten Gutachten schrieb der MDK, daß ggf. die Entfernung zwischen Wohnort und Standort des Krankenhauses zu berücksichtigen sei.
Da es keine medizinische Begründung gab, wurde unsererseits auf die Entfernung verwiesen. Im zweiten Gutachten bezieht der MDK sich nur auf die medizinischen Gesichtspunkte und bleibt bei der Kürzung des präoperativen Tages.
Gibt es hier einige Erfahrungswerte? Ab wann bzw. wieviel km kann die Entfernung als Begründung greifen?
Es ist doch schwierig jemanden der über 100 km entfernt wohnt, so in den OP-Plan einzubinden, daß es nicht zu Verschiebungen bzw. Absetzen anderer Pat. kommt.
Ich bin sehr gepannt auf Ihre Antworten.
Viele Grüße aus BS