• Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    habe da mal eine Frage, bekomme gerade als Begründung für die T81 \"Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert\"

    folgende Begründung für einen Widerspruch auf den Tisch:

    \"Es erfolgte bei dem Patienten eine radikale Prostatavesikulektomie, retropubisch, mit regionaler Lymphadenektomie.
    Der Patient hatte einen Blutverlust von 800 ml, damit wäre die T81 begründet, so der Schreiber.\"

    Ich sehe aber keinen Ausgleich dieses hohen Blutverlustes mit Transfusionen und damit als nicht begründete Kodierung. Zumal ich dieses schon mit der Codierung der OPS abgedeckt sehe.

    So nun hoffe ich auf Eure Antwort.

    Vielen lieben Dank und Grüße aus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    800 ml Blutverlust heißt nicht automatisch T-Kode. Blutungen sind bei Operationen nun mal keine Seltenheit, wen wunderts. Wenn eine intraoperative Blutung über das zu erwartende Maß hinausgeht und eine entsprechende Reaktion erfolgt (z. B. Revision) ist die Nennung des Kodes völlig korrekt. Wurde z. b. eine Gefäß verletz und es erfolgt beispielsweise eine Naht, ist der entsprechende T-Kode anzugeben. Liegt aber z. B. bei ein HB-wirksam zu erwartenden Blutverlust vor und es resultiert eine postoperative Anämie (mit entsprechender Therapie), ist diese ohne den T-Kode zu kodieren (z. B. bei Hüft-TEPs häufig).

    Som sehe ich das jedenfalls.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo heidiberlin,

    nicht nur Transfusionen bedeuten Aufwand. Auch orale Eisengabe oder lokale Salbenanwendung wären ein kodierwürdiger \"Aufwand\".

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Ja, verstehe Hr. Oberarzt, bei diesem Patienten war ja auch postoperativ ein Hb-Abfall und wurde mit Ferrosanol therapiert, deshalb auch ICD-Verschlüsselung D62. Also, wie ich Herrn Selter, verstehe, keine T81-Verschlüsselung, sondern dann nur D62, liege ich jetzt richtig. Ich verstehe die Komplikation, so wie Herr Selter, diese beschrieben hat, einen Blutverlust bei Operation, halte ich für keine Komplikation, sofern sie durch irgendwelche Umstände, die zur Blutung führten und dann mit einer z.B. Naht versorgt wurden, aber danke erst einmal für die Antwort.

  • Hallo heidiberlin,

    ich denke, Sie verstehen das korrekt.
    Die postop. Anämie geht in Richtung D62.
    Das post- oder intraop. Hämatom, Blutung, das \"zusätzliche\" Maßnahmen erfordert (Ausräumung, Gefäßnaht etc.) wird mit einem T-Kode erfasst.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,
    habe ich das richtig verstanden, dass Sie die Anämie (Ferrosanol...) mit der D62 und den post-op Blutverlust (Konserve) mit der T81.0 kodieren?
    Wäre auch die Kombiantion beider Kodes möglich?

    Gruß,
    Silke Koch
    Medizincontrolling
    Klinik Eichstätt

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Hallo Frau Koch,
    nicht die Gabe der EK begründet die T81.0. Postoperative Gabe von Eisen oder Blutkonserven bei Anämie (Hb < 10) wird mit D62 kodiert.
    Die T81.0 begründet das Serom oder Hämatom als Komplikation eines Eingriffs. Hier wird auch eine Aktion erwartet, nicht allein die Gabe von EKs oder Eisen.
    Für den Fall einer operativen Revision eines Hämatoms und der Gabe von EKs bei Anämie können Sie natürlich beides kodieren.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Forum,

    ich muss das Thema der Kodierung T81.0 nochmal aufgreifen - aus folgendem Anlass:

    MDK-Prüfung bei einer Arthroskopie, nach der der Patient über Nacht stationär geblieben ist.

    Das MDK-Gutachten bestätigt die Notwendigkeit:

    Stationäre Aufnahme zur arthroskopischen Resektion eines Fettkörpers am Kniegelenk. Überwachung bis zum Folgetag bei starker Nachblutung (160ml noch am OP-Tag) bis zum Folgetag (140 ml).

    Die Kasse verweigert die Aufwandspauschale mit der Begründung des Fehlens der Nebendiagnose T81.0.

    Meine Begründung, weshalb die T81.0 nicht kodiert war:

    "im vorliegenden Fall handelt es sich um eine verstärkte postoperative Blutung, die zwar kontroll- aber nicht revisionsbedürftig war"

    wird gekontert mit der Zitierung der DKR D003i :

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das

    Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren

    erforderlich ist:

    therapeutische Maßnahmen

    diagnostische Maßnahmen

    erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
    Der Überwachungsaufwand "Kontrolle einer postoperativen Nachblutung" war hier >0.

    Eine andere große Kasse argumentiert genau gegensätzlich. Solange keine Konsequenz aus der Beobachtung erfolgt, sei die T81.0 nicht zu kodieren. (Analog der KDE 300)

    Wer hat nun Recht?

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,
    wenn die Begründung für die verlängerte KH-Dauer die Nachblutung ist, dann haben Sie doch den Aufwand (1 Nacht mehr).
    Ich persönlich würde diese AWP nicht als erste einklagen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Heller,

    auch ich teile die Ansicht von Herrn Horndasch, Sie werden allerdings wohl auch die Erfahrung sammeln, dass Ihnen die Kasse bei Erlösrelevanz
    die ND T81.0 über den MDK raushebeln will mit der Begründung, dass keine Revision etc. vorgenommen wurde.
    Wir hatten hierzu bereits erfolgreiche Klagen erhoben.

    In dieser Konstellation würde ich die 300 Euro nicht bis aufs "Messer" bestreiten.

    Jedoch findet man allerhand nicht gezahlte Aufwandspauschalen, die nicht gezahlt wurden.
    Wenn man hier 1-2 Klagen bei guten Fällen führt, sind die Kostenträger auch gerne mal verhandlungsbereit.
    Viel Erfolg weiterhin!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal