Kürzung der Verweildauer

  • Hallo,

    genau das ist der Punkt. \"Auch die Kostenträger haben Aufwand und Kosten um Fehlabrechnungen aufzudecken\". Es ist mir durchaus bewußt, dass natürlich von seiten der Krankenhäuser nicht alles richtig gemacht wird. Wenn es aber um den Aufwand bei \"Nachfragen\" geht, so ist dieser aus meiner Sicht bei den Krankenhäusern um ein Vielfaches höher. Bei vielen Kassen (Gott sei Dank nicht bei allen) funktioniert es so, Kassenmitarbeiter+ EDV Programm = Anfrage. Ein Gespräch oder eine Erklärung warum jenes so oder so ist, kann man sich getrost sparen. Sie haben keine medizinischen Kentnisse oder keine Kompetenz Entscheidungen zu treffen. Der Aufwand der in der Klinik mit einer solchen Anfrage gestartet wird, ist natürlich enorm.

    Gruß Attila

  • Hallo DRG-Rowdy,
    was Sie anführen, ist etwas anderes - hier geht es um völlig offensichtliche Fehlkodierungen, und von mir aus, die darf man auch prüfen und korrigieren. Das hat nun aber auch nix mit der Thread-Überschrift zu tun (\"Kürzung der Verweildauer\" bzw. Verschieben von stat. Fällen ins ambulante Setting, wenn es objektiv gar nicht möglich war).

    Insofern: Über Ihren Fall brauchen wir nicht zu diskutieren - wenn es böswillig war, dann haben Sie doch sogar auch eine Peitsche in der Hand.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Guten Morgen Forum,

    wenns so vor Beispielen hagelt dann muss ich auch mal in meinem Nähkästchen kramen und siehe da, ich hab auch noch ein Beispiel!

    Folgender Sachverhalt: Ehefrau wird ins KH überwiesen, die Prüfung der Rechnung erfolgt ohne Beanstandung.
    1. Auffälligkeit: Ehemann wird vom selben HA zum selben Tag und der genau exakt gleichen Uhrzeit ins selbe KH eingewiesen. Die Entlassung erfolgte ebenfalls synchron zur Ehefrau (selber Tag, gleiche Uhrzeit)
    2. Auffälligkeit: Ehemann ist ein Pflegefall und wird von der Ehefrau gepflegt.
    3. Auffälligkeit: die übermittelten Daten lassen nach Prüfung durch den eigenen Beratungsarzt zweifel bzgl. der stationären Aufnahme aufkommen.

    Situation vor Ort bei KH Begehung durch den MDK und Anwesenheit des KK-Mitarbeiters: Die anwesende Ärzteschaft v. med.-Controlling zeigt sich erstmal verwundert warum ein 11-tägiger Aufenthalt von der KK bzgl. der stat. Notw. zur Prüfung vorgestellt wird. Nach sorgfältiger Durchsicht der Krankenakte und Hinzuziehung des Chefarztes bestätigt das KH im Konsens das hier keinerlei Gründe für eine stat. Behandlung vorliegen. Seitens der KK wird kulanterweise 1 Belegtag gewährt. Die Vermutung der Ehegatteneiweisung bei bestehender Pflebedürftigkeit verhärtet sich.

    Ohne dem KH irgendetwas zu unterstellen, keimt bei mir der Verdacht auf, das KH hat diese Rechnung wissentlich auf \"Gedeih und Verderb\" übermittelt und darauf gehofft das der KK Mitarbeiter nicht drüber stolpert. Hätte das KH die KK bei Aufnahme kontaktiert wäre in diesem Extremfall bestimmt der \"goldene Mittelweg\" zur Befriedigung beider Parteien gewählt worden. So hingegen wurde die Rechnung einfach übermittelt gemäß dem Motto \"Hopp oder Topp\" der Beitragszahler wirds schon blechen.

    P. S. Hätte das KH die beiden Rechnungen (für Ehefrau u. Ehegatte) nicht am selben Tag übermittelt wäre das ganze Dilemma wahrscheinlich gar nicht auffällig geworden und der Beitragzahler hätte hier ca. 4.000 EUR in den Wind geblasen und gar nichts davon bemerkt...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    soll dieser Thread auch wieder zum Portal der gegenseitigen Vorwürfe von Einzelfällen werden? Hier wird sich eigentlich schon genug gegenseitig vorgeworfen
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…ser=&sepost=#96

    Vielleicht also diesen Thread nicht weiter in dieser Richtung ausbauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    Hätte das KH die KK bei Aufnahme kontaktiert wäre in diesem Extremfall bestimmt der \"goldene Mittelweg\" zur Befriedigung beider Parteien gewählt worden.

    Hallo Einsparungsprinz,
    könnten Sie erläutern was Sie damit meinen, bzw. wie Sie damit umgehen?

    Zur Verdeutlichung des Problems kann ich aus eigener Erfahrung als Aufnahmearzt sagen, dass es schon ein Problem ist, wenn vom Rettungsdienst so ein Ehepaar in die Aufnahme gefahren wird, bei dem der \"aktive\" Teil dann plötzlich erkrankt und der andere Partner nicht versorgt ist. Heimschicken geht nicht, da keine Versorgung, Heim geht nicht, da vom Aufnahmearzt medizinische Kompetenz aber keine sozialrechtliche Kompetenz zu erwarten ist. Und für den Hausarzt ist es auch am schnellsten und bequemsten beide einzuweisen. Im Notdienst ist es dann noch einmal schlimmer.
    So absurd es klingt: unversorgte Haustiere bringe ich schneller im Tierheim unter als unversorgte Menschen im Heim.
    Also ein buntes Sammelsurium, bei dem jeder seinen Teil dazu beiträgt, die ungeregelten Versorgungssituationen eskalieren zu lassen, aber es soll allein auf dem Rücken der KH ausgetragen werden. Das ist der sozialpolitische Skandal.
    Hätte der Aufnahmearzt auch die Möglchkeit, quasi Schnellverordnung einen Patienten in ein Heim einzuweisen, könnte das Problem möglicherweise entschärft werden. Aber so geht halt jeder den Weg des geringsten Widerstandes.

    @ Selter.
    keine Fortsetzung der Vorwürfe, sondern Versuch zu einem Ergebnis zu gelangen (so war zumindest meine Intention)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo -

    Zitat


    Die Vermutung der Ehegatteneiweisung bei bestehender Pflebedürftigkeit verhärtet sich

    (...)

    der Beitragszahler wirds schon blechen

    (...)

    in den Wind geblasen

    Allein schon die Wortwahl lässt mehr als tief blicken.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Hr. Horndasch,

    genaus so wie Sie die Problematik beschreiben so meine ich den \"goldenen Mitteltweg\". Erschwerend in diesem Fall war, daß die zu pflegenden Person (hier der Ehemann) Pflege durch andere ihm unbekannte Personen nur \"sehr zögerlich\" zulässt. Deshalb hätte ich (vorausgesetzt bei vorzeitiger Kontaktierung durch das
    KH) den Fall ohne zu zögern bezahlt. Wie gesagt ein Extremfall halt.

    In der Meinung das mein Betrag eigentlich doch recht gut zum Thema \"Kürzung der Verweildauer\" analog den anderen angeführten Beispielen gepasst hat will ich die Diskussion beenden ohne den Thread weiter auszubauen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,
    Verstehe ich Sie richtig, daß allein der bittende Kniefall vor einem Einsparungsprinzen der KK durch den einweisenden Arzt vorab darüber entscheiden kann, ob 1 Behandlungstag gnädig im Nachhinein gewährt wird oder aber \"4000.- € zum Fenster hinaus geblasen werden\" ?

  • Hallo vascudoc,

    ohne mit gegenseitigen Vorwürfen von Einzefällen um mich zu werfen zweifle ich bzgl. Ihres Zitat \"bittender Kniefall vor ...\" etwas an der Ernsthaftigkeit Ihrer Frage.

    In der Meinung das dies Ihnen jedoch schon bekannt sein müsste bestätige ich Ihnen das ein KK-Mitarbeiter einen gewissen Entscheidungsspielraum hat welchen er unter Umstängen nutzen darf und kann. Diese Tatsache hat nichts mit \"Kniefall, Gnade\" oder sonstigem zu tun. Eine Vorabinfo vom KH hätte wie bereis beschrieben die Situation wesentlich entschärfen können. Zwecks meiner Wortwahl, (wie bereits von TT teilweise zurecht kritisiert) bitte ich Sie u. das Forum dies nicht auf die \"Goldwaage\" zu legen und wünsche Ihnen noch einen schönen Arbeitstag.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,
    Kann man denn \"ernsthaft\" der Überzeugung sein, daß ein wie auch immer qualifizierter KK Mitarbeiter über \"einen gewissen Entscheidungsspielraum\" verfügt, der eine ärztliche stationäre Einweisung eines Patienten im vorhinein legitimiert oder aber in Frage stellt bzw. ablehnt ? Haben Ihre KK Mitarbeiter denn alle Facharztstatus, wie dies vom aufnehmenden Krankenhausarzt gefordert wird ? Ansonsten bleiben sowohl schriftliche als auch mündliche Zusagen der Kostenübernahme o.g. KK Mitarbeiter ohne jeden Belang und werden im von im Zweifelsfall gleichen KK Mitarbeiter angeforderten MDK Gutachten nicht beachtet (wie wir wohl alle schon erfahren durften...)

    mfG
    vascudoc