Vaskuläre Myelopathie: Gutachten vs. Kodierempfehlung

  • Sehr geehrter Herrr Selter,

    ich markiere mir Ihre beiträge mit äußerungen über den mdk nicht gesondert, auch nicht einmal die von ERembs über \"die gutachter \".
    Allerdings erwarte ich gerade von den administatoren, das sie den korrekten ton wahren und nicht noch benzin ins feuer gießen.

    hallo TicTac,

    wenn Sie G99.2* bevorzugen, dann findet sich dort im icd die zuordnung \"Spondylose (M47.-+ )
    Wann würden Sie von M48.06 auf M47.16 gehen?

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Dr. Trump,

    gleich vorweg: Ich spreche für mich, meine Beiträge, meine Reaktionen. Nicht für Herr Hollerbachs Beiträge und Reaktionen.
    Ich markiere mir auch keine Beiträge, weiß aber immer meine Behauptungen auch mit Belegen zu untermauern. Deswegen ganz gezielt auch der Hinweis auf \"in den Wald rufen\". Gerne schaue ich mir Beispiele von Ihnen an, wo ich ja anscheinend ohne Grund über den MDK \"Bemerkungen\" mache. Übrigens habe ich schon x-mal gesagt, dass es nicht „den MDK“ gibt.

    Sie haben schon sich schon einmal ohne Not und Sinn unsachgemäß an einer Diskussion beteiligt:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=12618&start=1&seuser=&sepost=aus%20dem%20Forum%20zu%20dr%E4ngen#

    Mit Herrn Bauer hatte ich eine Diskussion, aber kein persönliches Problem (das würde er Ihnen bestätigen). Wer hier also gerne Brennbares an Feuerstellen verschüttet, wäre somit dann noch vielleicht weiter zu klären. Allerdings nicht wirklich mit meiner sinnvoller einzusetzenden Zeit.
    Bleiben Sie im Forum, ich habe überhaupt nichts dagegen. Aber stellen Sie sich Kritik und üben umgekehrt diese in sachgemäßer Art.

  • Sehr geehrter Herr Trump,

    Zitat

    weil sie von einer vaskulären myolopathie als ursache ausgeht


    das ist einfach nicht richtig! Von einer Myelopathie ist in der gesamten Stellungnahme des DIMDI vielmehr an keiner Stelle die Rede (deswegen gehen auch Ihre Ausführungen zu Recherche-Ergebnissen bei PubMed ins Leere).

    Zitat

    Mir wäre viel lieber gewesen, Sie hätten unter berücksichtigung von D010 meine frage beantwortet.


    Da das DIMDI selbst offensichtlich keine Veranlassung gesehen hat, den Bezug zur D010 herzustellen, wüsste ich nicht, was es da \"zu beantworten\" gäbe.

    Um die Argumente für die Verwendung von G95.1 noch einmal zusammenzufassen:
    - Gehstreckenabhängig auftretende Rückenschmerzen (\"Claudicatio spinalis\") stellen das Leitsymptom einer Spinalstenose dar.
    - Die Operationsindikation wird aufgrund des Ausmaßes dieser Symptomatik gestellt.
    - Der Begriff selbst ist über das Alphabetische Verzeichnis dem Kode G95.1 zugeordnet und kann nach Aussage des DIMDI zusätzlich zum Kode für die Grunderkrankung angegeben werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo TicTac,

    Zitat

    Original von TicTac:
    ...... Doch der MDK empfängt keine Weisungen von seinem Auftraggeber, dem Krankenversicherer. „Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen“ (SGB V, §275, (5)). .........


    wie gerne würde ich dies in JEDEM Fall annehmen wollen. Unter gleichzeitiger Berücksichtigung der DKR sollten dann doch wesentlich weniger Probleme auftreten!?
    Aber: Das \"ärztliche Gewissen\" steht m.E z.B. bei der Frage nach Fehlbelegungen/Verweildauern leider sehr häufig in hinterer Reihe. Oder wie wollen wir medizinisch rechtfertigen, dass ein multimorbider Patient gar nicht hätte aufgenommen werden dürfen oder bereits 2 Tage früher hätte entlassen werden können, müssen?
    Warum soll z.B. die Sauerstoffzufuhr (Kontrollen der Blutgase erfolgen) nicht kodierbar sein? Warum nicht die - medikamentöse - Behandlung eines Pleuraergusses? Akzeptiert wird lediglich die Pleurapunktion (trotz Risiken und Kontraindikationen).

    Oftmals frage ich mich, wie der MDK-Kollege als Behandler im KH die sachgerechte Versorgung des Patienten gehandhabt hätte - und ob er nicht an der \"ex-post-am-grünen-Tisch-Entscheidung\" des MDK verzweifelt wäre.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo, TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:

    Der MDK wird von Krankenhausärzten oftmals als ein Teil der gegnerischen Partei angesehen. Doch der MDK empfängt keine Weisungen von seinem Auftraggeber, dem Krankenversicherer. „Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen“ (SGB V, §275, (5)). Das sollte man bedenken, wenn man sich einmal über eine vielleicht unwillkommene MDK-Entscheidung ärgert.

    Das Gesetz ist das eine, das Empfinden der Ärzte des MDK das andere, siehe hier

    Viele Grüße
    AnMa

  • Guten Tag allerseits!

    Zitat

    Original von ETgkv: wenn Sie G99.2* bevorzugen, dann findet sich dort im icd die zuordnung \"Spondylose (M47.-+). Wann würden Sie von M48.06 auf M47.16 gehen?

    Bei der Spondylose handelt es sich nach meiner Kenntnis um degenerative Veränderungen an Wirbelkörpern und Bandscheiben, die neurale Strukturen komprimieren können. Hierbei kann es sich aber auch um lokal begrenzte Schädigungen handeln, etwa einen einzelnen Randwulst, welcher lokal auf einen Teil des Myelons oder eine Nervenwurzel einwirkt. Eine Spinalstenose ist wohl meistens die Folge degenerativer Veränderungen, die jedoch eine komplette Verengung des Spinalkanals verursachten.

    Ich wollte mit meinem Zitat des SGB V (5) eigentlich dazu beitragen, die Gemüter zu beruhigen. (Dennoch vielen Dank an AnMa für den interessanten Link.) Ich glaube nicht, daß ETgkv für all unseren Unmut gegenüber MDK-Entscheidungen verantwortlich zu machen ist. Wenn er sich jedesmal einer Generalkritik stellen muß, kann er kaum noch mitdiskutieren. Und das wäre wirklich schade!

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • sehr geehrter herr Selter,
    hallo forum,

    ja das war es, was ich als \"abkanzlung \" eines kk-mitarbeiters empfand.

    Gut das Sie so gut im finden sind, erspart mir das suchen. Danke.

    Ich habe mich (früher ) immer bemüht, gute kk-mitarbeiter und -innen für die teilnahme in mydrg zu motivieren. Es gibt keine bessere schulung als mydrg, vorausgesetzt man nimmt teil. Wenn aber mit diesen harten bandagen diskutiert wird, dann schreckt das ab.

    Was mich betrifft, ich halte diese Generalkritik aus ohne nach F32 abzudriften. In dieser hinsicht können Sie, TicTac, unbesorgt sein. Ihre unterstützung empfand ich als gut, hatte ich doch nicht mit einer so \"lebhaften \" debatte gerechnet.

    hallo AnMa: mein kk-arbeitgeber hat mir nie eine entscheidung vorgegeben.

    mfg ETgkv

  • Hallo alle zusammen!

    @ ETgkv, vielen Dank für Ihre freundliche Anmerkung.
    Ich schlage vor, die Diskussion jetzt zu schließen,
    es sei denn, es hat noch jemand ein Argument zum Thema.

    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo Zusammen,

    als Neuling bin ich erstaunt, welche Wendung meine Anfrage bzw. das Thema hier und da genommen hat.

    Ich habe zwischenzeitlich mit unserem Operateur (Neurochirurg) gesprochen. Er argumentiert analog zu Hr. Hollerbach. Er betont auch ausdrücklich , daß er dies nicht routinemäßig kodiert, sondern genau überlegt, wo es aus medizinischer Sicht den Sachverhalt widerspiegelt. Die Kodierempfehlung hat ihn sehr interessiert und er möchte sie in ein Fachgremium mit einbringen.

    Wenn man sich losgelöst von DRG Fragen Fachartikel im Internet zu den Stichworten Spinalkanastenose, claudicatio spinalis und vaskuläre Myelopathie anschaut, kann ich durchaus nachvollziehen, daß die Mediziner nicht verstehen können, wenn die G95.1 kodiertechnisch möglich aber erlöstechnisch\"nicht erwünscht\" ist, gleichzeitig medizinisch relevant und handlungsleitend ist.

    Pott

  • Hallo (wie ich jetzt sehe[arial]:[/arial]) Frau Pott!

    In der Tat, in diesem Forum geht es viel emotionaler zu, als auch ich es mir je hätte träumen lassen.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung über das Ergebnis in Ihrem Haus, viel Erfolg damit!

    Beste Grüße,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo Forum, hallo ETgkv,

    In diesem zusammenhang sei auch an D010a erinnert.
    Kombinationskodes gehen vor, wenn sie den sachverhalt richtig wiedergeben.

    Ihr Verweis auf die DKR D010a bzgl. der Claudicatio spinalis als Rechtfertigung für die von Ihnen vorgeschlagene Kodierung geht meines Erachtens fehl.

    Die D010a spricht von Kombinations-Schlüsselnummern, also z.B. I70.24 Atherosklerose mit Gangrän (Kombination von Atherosklerose und Gangrän). Diese gehen den von Ihnen vorgeschlagenen "Mehrfachkodierungen" entsprechend DKR D012 (also z.B. Kreuz-Stern-Kodierungen) vor. Dies drückt sogar eine Nachrangigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Kreuz-Stern-Kodierung aus, sofern denn eine Kombinationsschlüsselnummer zur Diskussion stünde. Die G95.1 ist aber keine Kombinationsschlüsselnummer.

    Einen anderen Aspekt möchte ich aber noch einmal beleuchten. In dem Gutachten von Herrn Dr. Baller wird auf die dem InEK-Browser zu entnehmende Häufigkeit der Kodierung der G95.1 bei Spinalkanalstenosen abgestellt.

    Mal abgesehen von der strittigen Kodierbarkeit der G95.1 unter systematischen Aspekten: wenn die G95.1 so häufig bei der Spinalkanalstenose kodiert wird, fließt sie auch in die Kalkulation entsprechend ein. Sie dann aus der Kodierung zu "verbannen" und damit die Fälle einer niedriger bewerteten DRG zuzuführen, würde dazu führen, dass die tatsächliche Bewertung von der kalkulierten Grundlage virtuell entfernt wird.

    Viele Grüße

    Medman2