Liebe Forumsmitglieder,
leider habe ich bisher keinen anderen Forumsbeitrag über Abrechenbarkeit der Aufwandspauschale bei Prüfung auf Wiederaufnahme gefunden. Wir haben eine §275-Prüfung über uns ergehen lassen und es kam nicht zu einer Fallzusammenführung. Demnach haben wir zweimal die MDK-Pauschale abgerechnet. Die KK weigert sich aber, die Pauschale zweimal zu zahlen.
Gibt es da eine Klarstellung bzw. besser noch ein Urteil darüber? Ich habe bisher leider nichts Verwertbares gefunden.
Viele Grüße
GeRo