Liebe Kollegen,
ich habe mal eine Frage.
Angeforderte Unterlagen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im verschlossenen Umschlag an den anfordernden Arzt an den MDK versendet. Spätestens wenn der Gutachter das Gutachten geschrieben hat erhält die Sachbearbeiterin XY bei der Kasse das ausführliche Gutachten mit allen Diagnosen und dem kompletten Krankheitsverlauf. Das ist doch nicht im Sinne des Datenschutzes.
Die Kasse weiss doch dann spätestens wenn sie die Gutachterliche Stellungnahme in den Händen hält,wie der Versicherte wann und wo an was behandelt wurde. Sogar ausführlicher als wenn man einen Entlassungsbrief an die Kasse versenden würde.Habe ich da einen Denkfehler?Dürfte die Kasse nicht nur eine - sagen wir - abgespeckte Variante des Gutachtens bekommen? Eventuell mit einer Empfehlung die UGVD oder die andere DRG abzurechnen?
Freue mich über Antwort.
M.b.G aus Berlin