Verlängerungsanzeige

  • Liebe Optierer,
    wie handhaben Sie denn zur Zeit die eingehenden Aufforderungen bzgl. Verlängerungsanzeigen?
    Die oGVD der meisten DRGs liegt ja so hoch, dass in den seltensten Fällen eine Kostenübernahme über die DRG hinaus ansteht.
    Andererseits muß man den Kosetnträgern ja zugute halten, dass bei Aufnahme und auch ein paar Tage später das endgültige Gruppierungsergebnis in vielen Fällen noch nicht feststeht.
    Gibt es irgendwo etwas Schriftliches dazu? Habe im §301 verzeifelt gesucht, ob sich unter DRG Bedingungen etwas geändert hat.
    Diese befristeten Kostenübernahmen sind doch bei DRGs irgendwie unsinnig oder?

    Freue mich auf Ihre Erfahrungen,

    J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,

    bei uns gehen derzeit fast nur noch Anfragen an, die weniger auf die Dauer als vielmehr auf die Begründung der Notwendigkeit der stationären Behandlung abzielen.
    Das hilft Ihnen jetzt natürlich nicht so sehr...
    Eventuell kann aber ein Anruf bei den entsprechenden Kassen, die ja offenbar teilweise nicht mit optieren, das Verständnis für unser Unverständnis über Verlängerungsanfragen in DRG-Zeiten wecken.
    Das ist uns tatsächlich schon gelungen:look:

    RB

  • Hallo Herr Cramer, hallo Berndt,

    ein leistungsrechtlicher Überprüfungszeitpunkt unter DRG´s ist meiner Meinung nach mehr als unsinnig. Der Kostenträger kennt zu diesen Zeitpunkt nur die Aufnahmediagnose, also weder die abzurechnende DRG noch die OGVD.

    Ich denke ein Anruf bei der zuständigen KK spart da viel Arbeit und Papier, da jeder Fall immer nur retrospektiv betrachtet werden kann.


    PS: Die zuständigen SachberabeiterInnen bei denn KK nehmen auch erst seit kurzer Zeit am Optionsmodell teil, also sollte man zuerst die direkte Kommunikation nutzen, so läßt sich vieles schnell klären.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christin

  • Hallo,

    wenn alles was unsinnig ist wegfallen würde, könnten die Verwaltungskosten ja auch mind. halbiert werden.

    Eines der unsinnigsten Dinge ist die Einzelfallabrechnung mit jeder einzelnen Kasse bei gleichzeitig ausgehandelten Budgets....

    ketzerische Frage: Warum bekommt man nicht jeden Monat von allen Kassen (anteilig je Kasse nach Patientenanteil) den 12ten Teil des Budgets überwiesen.

    Dann nach Jahresabschluss neue Budget-Verhandlung usw., das würde ungemein viel Aufwand (auch gerade bei Kassen und MDK), Ärger und Geld sparen und Planungssicherheit schaffen und wer glaubt wir kommen weg von den Budgets, soll weiterträumen....


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Lueckert:
    wenn alles was unsinnig ist wegfallen würde, könnten die Verwaltungskosten ja auch mind. halbiert werden.

    Eines der unsinnigsten Dinge ist die Einzelfallabrechnung mit jeder einzelnen Kasse bei gleichzeitig ausgehandelten Budgets....

    ketzerische Frage: Warum bekommt man nicht jeden Monat von allen Kassen (anteilig je Kasse nach Patientenanteil) den 12ten Teil des Budgets überwiesen.

    Unser Problem in Deutschland ist unter anderem, dass wir meinen, wir müssten jeden Patienten möglichst "gerecht" abrechnen. Eine gerechte Abrechnung für alle wird es aber nie geben. Irgendein Patient wird immer aus den Rahmen fallen und die Erlöse werden immer Mischkalkulationen sein, es sei denn, es wird ein gottähnliches Wesen bestimmt (ich meine nicht den MDK!), dass in jedem Einzelfall anhand der Kosten und Behandlung bestimmt, welcher Erlös zu vergüten ist.

    Je differenzierter (also "gerechter") ein System ist, desto mehr Aufwand und mehr Auseinandersetzung verursacht es.

    Im Gegensatz zu solch pragmatischen Vorschlägen wie der von Herrn Lückert, fallen den (Damen? und) Herren Rürup, Lauterbach und co.immer nur Vorschläge ein, die entweder selbst oder durch die notwendige Kontrolle oder durch Ausnahmeregelungen in erster Linie den Verwaltungsaufwand erhöhen.

    Trotzdem noch einen schönen Tag!

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Auch hier nochmal zur Abwechlsung eine Antwort auf die Frage:

    Herr/Frau Cramer,

    die entsprechendne Regelungen finden Sie in Ihrem Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V, der die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung regelt. Dieser sieht -da aus der alten vor-DRG Zeit- mit Sicherheit auch in Ihrem Bundesland die Möglichkeit der "Befristung" im Einzelfall vor. Auch wenn es unter den neuen Bedinungen wenig Sinn macht, besteht diese Möglichkeit formal so lange weiter, wie der Vertrag nicht gekündigt wird.

    Letztlich sollte es ihnen (ausser bei UGVD-Unterschreitung) egal sein, für welchen Zeitraum sie die DRG abrechnen.

    Gruß

    FD

  • Ich sehe ebenfalls kein Sinn darin, Kostenübernahmen bei DRG-Optionshäuser zu befristen !!!!
    Die KK haben die Möglichkeit bei Entlassung bzw. bei Rechnungsstellung ein Überschreiten der OGVD anzuzweifeln. Was soll die Befristung bedeuten? Außerdem kann ich mir vorstellen, dass es Mehrarbeit bedeutet. Die Fallpauschale ändert sich bei 10 oder 12 Tagen VWD so oder so nicht.
    Ein Anruf bei der KK ist immer ratsam.

  • Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    wenn alles was unsinnig ist wegfallen würde, könnten die Verwaltungskosten ja auch mind. halbiert werden.

    Eines der unsinnigsten Dinge ist die Einzelfallabrechnung mit jeder einzelnen Kasse bei gleichzeitig ausgehandelten Budgets....

    Ja, ja Hr. Lückert,

    davon träume ich manchmal auch, das wären ja :kangoo: Verhältnisse. In Victoria kriegen Sie nämlich jeden Monat 1/12 Ihres Budgets überwiesen, allerdings erst nachdem Sie zum 10. ihre Casemix-Daten im Department of human services abgeliefert haben und die dort - computergestützt - geprüft wurden. Manchmal kriegen die natürlich auch Rückfragen, aber als ich dort war hat mich das freundliche und lockere Miteinander von Leistungbezahler und Leistungserbringern fast umgehauen.

    Jetzt meine - auch ketzerische - Antwort darauf, warum das bei uns nicht geht: Da bräuchten wir auch nur 1 Kasse, nicht rd. 350 :teufel:

    Wenn dem so wäre könnten wir ja noch viel mehr sparen:
    - Werbebudgets (kennen Sie die neuen Plakate der Gesundheitskasse?)
    - Risikostrukturausgleiche
    - 349 Kassenvorstände
    - ....
    Wenn ich jetzt weiterträume sehe ich noch :hasi: also hör' ich lieber auf.

    Gruss
    Michael Wilke :)

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,


    "The 'German disease' - a deadly combination of overpaid und underworked laborers, rigid work rules, risk-averse managers and a 'busybody' state that threatens to tax and regulate to death what was once one of the world's most powerful economies"

    Newsweek, 18. März 1996


    E. R.

  • Wertes Forum,

    weil es zum Thema passt, möchte ich hier einen alten Faden noch mal weiterführen, der schon in allgemeinen, wenn auch treffenden Betrachtungen zu enden drohte. Ich hoffe wie immer, dass das Thema nicht anderswo schon erschöpfend behandelt wurde.

    Bei uns gibt es eine Krankenkasse, die, wenn sie die DRG-Rechnung erhält, den Rechnungsbetrag nur bis zur normalen Verweildauer übernimmt und die Zuschläge fürs Überschreiten der OGVD einbehält mit dem Hinweis, dass wir diese Zuschläge nur durch einen Verlängerungsantrag erhalten. Ist es nicht so, dass (gem. Landesvertrag nach § 112 SGB V) die Krankenkasse uns auffordern muss, eine Verlängerung zu beantragen? Und das kann sie ja nur, wenn sie aufgrund der Aufnahmediagnosen abschätzt, welche DRG es werden könnte, und die Kostenübernahme von vornherein (wie zu guten alten BPflV-Zeiten) entsprechend befristet. Am Ende, finde ich, ist es zu spät. Die Leistung ist erbracht, die Rechnung muss bezahlt werden, und alles, was an Möglichkeiten bleibt, ist die Prüfung durch den MDK.

    Was hält das geschätzte Forum davon? Gibt es ähnliche Erfahrungen?

    Mit den besten Grüßen Johannes Nebe

  • Schönen guten Tag Herr Nebe!

    Das Thema wird momentan auch hier diskutiert. Dort geht es gerade darum, dass eine Krankenkasse nur begrenzte Kostenzusagen aufgrund der gegroupten Aufnahmediagnose gibt, was auch nicht auf Begeisterung der Kolleginnen und Kollegen stößt. Also was nun?

    Wenn man die Kalkulation des InEK akzeptiert und davon ausgeht, dass im Regelfall ein Patient mit einer bestimmten DRG innerhalb der Grenzverweildauer behandelt werden kann, dann ist für mich durchaus nachvollziehbar und akzeptabel, dass die Krankenkenkasse eine besondere Begründung dafür haben möchte, dass die Behandlung länger als die OGVD gedauert hat, da dann ja definitionsgemäß kein Regelfall mehr vorliegt. (Genau so müssten allerdings die Krankenkassen bzw dem MDK eine besondere Begründung liefern, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fall auch kürzer als über die UGVD hinaus hätte behandelt werden können, denn auch das ist eine Abweichung vom Regelfall :d_zwinker: )

    Da jedoch bevor mit der Entlassung alle Daten vorliegen, gegroupt sind und der Krankenkasse übermittelt wurden gar nicht feststehen kann, ob die GVD überschritten wurde oder nicht (es sei denn, die Krankenkasse befristet nach der gegroupten Aufnahmediagnose, was wir ja alle auch nicht gut finden und bei operativen DRGs sowieso nicht hinhaut) bleibt der Krankenkasse gar nichts anderes übrig, als im Nachhinein zu prüfen.

    Sie sollten halt in diesen Fällen auf die Dokumentation insbesondere der überschreitenden Tage achten!

    Schönen Tag noch,