Liebes Forum,
ich bin auf der Suche nach einem Urteil, das sich mit folgendem Sachverhalt beschäftigt:
MDK verweigert stationäre Vergütung und verweist auf die ambulante Leistungserbringung - obgleich die Leistung nicht im EBM bzw. im Katalog für ambulantes Operieren enthalten ist.
Kennt jemand ein entsprechendes Urteil? Gibt es sonstige Erfahrungen, wie man sich als Klinik in dieser Sache ggü. Kasse/MDK durchsetzt?
Vielen Dank für alle Antworten vorab!
Viele Grüße
J. Bussmann