Letztlich geht es doch um keine Grundrechte sondern nur um Abrechnungsfragen!
Das ist genau Ihr Trugschluß, Herr Breitmeier! Es geht unter anderem und in nicht unerheblichem Umfang um verfassungsrechtliche Grundsatzfragen wie z. B. die Ausflüge eines obersten Bundesgerichts in die Legislative u. v. m. und nur zum allergeringsten Teil um irgendwelche Meinungsverscheidenheiten in irgendwelchen Abrechnungsfragen (vgl. F15.2 und Art. 20 Abs. 3 GG)!
Ich habe gewiss nicht vor, Sie zu missionieren, das wäre wohl eh vergebliche Liebesmüh'. Worin allerdings Aggressivität und Übertreibung etc. in einer Beschreibung objektiver Tatsachen bestehen sollen, erschließt sich mir - wie offenbar auch vielen anderen - nicht. Sie mögen diese objektiven Tatsachen anders bewerten, das ändert an den Tatsachen als solchen allerdings nichts. Und es ist schon gar nicht besonders sinnvoll, objektive Tatsachen zu bestreiten. Das schafft sie nämlich auch nicht aus der Welt!