Neues vom BSG / LSG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reinhard,

    schon klar.
    Ich wollte nur nicht, dass das Potential der niedrig kodierten Fälle überschätzt wird. In Einzelfällen stellt es sich natürlich immer etwas anders dar. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Fehler im ökonomischen Ergebnis egalisieren könnten.

  • Guten morgen,

    @ Pekka: Das mit den plötzlich auftauchenden \"neuen Nebendiagnosen\" ist recht einfach zu erklären. Mein Bauch sagt mir, dass in den meisten Krankenhäusern in D immer noch Ärzte kodieren. Seit 2003 arbeite ich im KH im Bereich Medizincontrolling und Kodierung, und seitdem fällt mir immer wieder auf, dass Klinikärzte einfach nicht kodieren können (Ausnahmen finden Sie hier im Forum). Warum nicht? Weil sie es nicht gelernt haben. Schulungen am Nachmittag nach dem Dienst gehen zum einen Ohr rein und zum anderen wieder raus. Durchaus verständlich.
    Also bekommen Sie Fälle, die von Leuten kodiert wurden, die nicht wirklich wissen was sie tun, denen aber gesagt wird, das Kodieren sei deren Aufgabe. (Hier kann dann die Diskussion \"Pro/Contra Kodierer\" eingefügt werden ;) )Wenn dann ein für das KH negatives Gutachten auftaucht, wird der Fall an die abgegeben, die das Kodieren gelernt haben und sich in den DKR auskennen. Und plötzlich tauchen Nebendiagnosen auf, die vorher nie erwähnt wurden. Fazit: alles bleibt beim Alten. Geprüft hätten Sie den Fall dennoch, oder vielleicht sogar noch eher, insofern ist auch die Aufwandspauschale gerechtfertigt.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo zusammen,

    selbst in unserem Haus (seit Jahren Kodierfachkräfte) werden immer wieder übersehene Kodierpotentiale gefunden, z.B. wenn ein Fall für den MDK aufbereitet werden muss und nochmal intensiv durchgesehen wird.
    Einer der möglichen Gründe ist vielleicht die Unterbesetzung und Unterbezahlung der Kodierfachkräfte und / oder die mangelhafte EDV-Unterstützung des Kodierprozesses.
    Zumindest für unsere Fälle ist das Potential der Unterkodierung nicht gering.

    Schönes Wochenende
    RT

  • Hallo,

    der § 301 SGB V verpflichtet die KH´s zur elektronische Datenübertragung an die KK. Unter diese Verpflichtung fällt m. E. auch die Tatsache daß diese Daten vollständig und korrekt sein müssen.

    Kommt es nun wirklich zu einer Fallprüfung d. den MDK und wird unter Umständen eine Aufwandspauschle bei nicht korrekten oder fehlehaften Daten fällig, schleicht sich bei mir das Gefühl ein, daß etwas mit 300 EUR belohnt wird was dem Grunde her nicht korrekt oder fehlerhaft übermittelt wurde.

    Die Aufwandspauschale von 300 EUR akzeptiere ich nur weil diese Rechtsvorschrift so klar und eindeutig (wie selten ein anderes Gesetz ohne wenn und aber) formuliert ist. Aber bekanntlich ändern sich Gesetze auch hin und wieder ...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    ich stimme Herrn Schaffert zu, dass hier vom Thema abgeschweift wird...

    Schönes WE

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo zusammen!


    Zitat


    Original von papiertiger:
    Fazit: alles bleibt beim Alten. Geprüft hätten Sie den Fall dennoch, oder vielleicht sogar noch eher, insofern ist auch die Aufwandspauschale gerechtfertigt.

    An der Stelle fällt mir auch prompt wieder ein, gab es nicht zuerst einen Gesetztes-Vorschlag für eine umgekehrte Aufwandspauschale bei bestätigter Falschkodierung des KH, welche letztlich durch - nennen wir es mal politisches (? ) Kräftemessen oder \"Lobbyarbeit\" - dann unter den Tisch fiel und keinen \"Eingang\" ins Gesetz mehr fand?

    Einsparungsprinz
    Aber: In der Tat, Gesetze ändern sich hin und wieder... :d_zwinker:

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Zitat


    *Ironiemodus an*
    Dann teilen Sie doch mir bzw. allen Krankenkassen schriftlich mit, dass Sie alle Rechnungen unter Vorbehalt stellen.
    Ich würde mir dann allerdings die Freiheit nehmen, alle Rechnungen nicht zu bezahlen, bis der Vorbehalt aufgehoben ist.
    *Ironiemodus aus*
    Aber etwas Ernstes ist doch daran. So würde ich es im Privaten mit meinem Autoschrauber auch machen, wenn er mir sagen würde: \"Hier ist die Rechnung, die ist aber erstmal unter Vorbehalt.\" Sie auch?

    Guten Tag!
    Ich sehe hier kein Problem. Unsere private Steuererklärungen sind jahrelang vorläufig - wegen noch ausstehenden verschiedenen Gerichtsurteilen. Die Steuererstattung bekommen wir aber trotzdem zurück (oder müssen eben nachzahlen). Stellen Sie sich vor, das Finanzamt würde alle Gerichtsurteile erst abwarten.
    Gruß
    GenS

  • Hallo papiertiger,

    gemeint sein soll damit \"nur\" ein Fall, der nach Abschluss eines Verfahrens als fehlerhaft eingestuft wurde und auf den dann (fairerweise) ein Wortlaut wie der folgende zutreffen könnte:

    \"Führt eine Einzelfallsprüfung zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages, hat das Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 € an die Krankenkasse zu entrichten.\"

    (Ironie Anfang)
    Bei der Deutschen Bahn z.B. wird eine Widrigkeit (nach Vorschrift) mit einer Pauschale geahndet, aber nicht jeder kontrollierte Fahrgast im Recht erhält eine Pauschale, nur weil er sich nach Vorschrift verhalten hat. (Das Verfahren würde ich mir wünschen im Verkehrsverbund!)
    Im Abrechnungswesen ist es z.Z. genau umgekehrt: Erwischt man eine Falschabrechnung gibt es keine Aufwandspauschale und ist die Abrechnung korrekt, muss man für die Prüfung noch bezahlen ... (\"Aufwand\" haben beide Seiten)
    (Ironie Ende) :d_zwinker:

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier etwas zur \"zeitnahen Prüfung\".
    http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/GB_SGSaar…09_07.10.09.pdf
    Wir wissen jetzt zwar immer noch nicht, wann der Sprung von \"zeitnah\" zu \"nicht-zeinah\" erfolgt, aber mehrere Monate ( was ist mehrere? Schon 2? ) ist nicht mehr zeitnah, 1 Jahr schon gar nicht. Aber das haben wir ja schon immer zumindest \"gespürt\".....