Schönen guten Tag allerseits,
das Bayerisches Landessozialgericht hat in seinem Urteil L 5 KR 14/11 vom 04.10.2011 festgestellt, dass eine zwar fristgerecht eingeleitete und korrekt angezeigte Rechnungsprüfung, bei der jedoch nach mehr als 7 Monaten noch keine Unterlagen angefordert oder sonstige Maßnahmen zur Durchführung der Prüfung veranlasst wurden, nicht mehr die Voraussetzung einer zeitnahen Durchführung erfüllt.
Die Revision ist zugelassen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,