Liebe Gemeinde,
was ist unter "Behandlungsleitung" zu verstehen?
Viele Komplex-OPS verwenden diesen Begriff und knüpfen meist eine Bedingung daran, so 8-98f Aufwändige intensivmedizinische Komplexbehandlung, der für die Behandlungsleitung die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin fordert.
Unklar ist, welche Anwesenheitsregelungen der MDK hier fordern darf.
Reicht es aus, wenn es bspw. einen Chefarzt mit ZB und xx Oberärzte mit ZB gibt, die kollegial die Behandlung leiten und sich bei Abwesenheit gegenseitig vertreten? Muss mind. einer von diesen anwesend sein, oder können auch Wochenendpausen entstehen (bspw. zwischen Dienstende Sa früh und Frühdienstbeginn So), wenn für die Pausen wenigstens einer der Behandlungsleiter telefonisch erreichbar ist oder gar Rufbereitschaft hat?
Gibt es irgendeine zitierfähige Quelle zur Definition von "Behandlungsleitung"?
fragt sich
Artur Speck