Behandlungsleitung (Definition)

  • Liebe Gemeinde,

    was ist unter "Behandlungsleitung" zu verstehen?

    Viele Komplex-OPS verwenden diesen Begriff und knüpfen meist eine Bedingung daran, so 8-98f Aufwändige intensivmedizinische Komplexbehandlung, der für die Behandlungsleitung die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin fordert.

    Unklar ist, welche Anwesenheitsregelungen der MDK hier fordern darf.

    Reicht es aus, wenn es bspw. einen Chefarzt mit ZB und xx Oberärzte mit ZB gibt, die kollegial die Behandlung leiten und sich bei Abwesenheit gegenseitig vertreten? Muss mind. einer von diesen anwesend sein, oder können auch Wochenendpausen entstehen (bspw. zwischen Dienstende Sa früh und Frühdienstbeginn So), wenn für die Pausen wenigstens einer der Behandlungsleiter telefonisch erreichbar ist oder gar Rufbereitschaft hat?

    Gibt es irgendeine zitierfähige Quelle zur Definition von "Behandlungsleitung"?

    fragt sich
    Artur Speck

  • Jawoll, gibt es. Und zwar aus dem Bereich der multimodalen Schmerztherapie.

    Da hat man sich lange an einem schon etwas älteren Urteil des 3. BSG-Senats orientiert, nach dem es genügt, wenn der "Leiter" einen Tag pro Woche anwesend ist und bei der Teambesprechung dabei ist. Damit wurde die Praxis für rechtens erklärt, dass viele (meist kleinere) Häuser sich die Dienste eines niedergelassenen Schmerztherapeuten eingekauft haben, der dann einmal wöchentlich zum unterschreiben vorbeikam, teilweise sogar für mehrere Häuser (die sogenannten "Wander-Schmerztherapeuten"). Auch sonst sind diese Kliniken im Allgemeinen nicht unbedingt durch hohe Behandlungsqualität aufgefallen sondern eher dadurch, dass sie mit geringem Aufwand die relativ hohen Vergütungen für die MMST abgegriffen habe (was ich gerne als "multimodale Trittbrettfahrer" bezeichne). Das ganze hat nicht nur Kostenträger, sondern auch die seriös arbeitenden Kliniken ziemlich geärgert, weil dadurch eine ganze Therapieform mehr oder minder unter Generalverdacht geraten ist.

    Dem hat mittlerweile derselbe Senat einen Riegel vorgeschrieben, und zwar mit diesem Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=5c1a710bce05e0a4581b9217bcd53021&nr=13160&pos=0&anz=1

    Hier hat zwar das Krankenhaus gewonnen, aber nur wegen einer formulierungstechnischen Spitzfindigkeit im OPS 2007. Aber in der Begründung (ab Absatz 20) stehen ziemlich knackige Forderungen an "Behandlungsleitung" - zwar nicht so, dass dauernd ein "Leiter" erreichbar sein muss, aber schon so, dass der "Leiter" da tatsächlich aktiv sein muss, und zwar federführend. Die Forderung, dass er auch derjenige sein muss, der den Patienten untersucht, finde ich zwar deutlich übertrieben - aber im Grundsatz ist das schon einigermaßen vernünftig was da steht.

    Hilft das weiter?

    Sonninge Grüße

    MDK-Opfer

  • Besten Dank, auch für den Link.

    Das DIMDI hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es zur "Behandlungsleitung" bei 8-98f eine tägliche Anwesenheit von 8 h eines FA mit ZB Intensivmedizin fordert. 24 h müsse er nicht präsent sein, aber in den 8 h müsse er den überwiegenden Teil seiner Tätigkeit auf der ITS verbringen. Eine reine Rufbereitschaft bspw. übers Wochenende reiche nicht aus.

    Guten Abend noch
    Artur Speck

  • Hallo Zusammen,
    aus Sicht der Fachgesellschaften und der interdisziplinär konsentierten intensivmedizinischen Qualitätsindikatoren ist die Behandlungsleitung klar definiert:

    "Leitung der Intensivstation durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, der keine anderen klinischen Aufgaben hat, Präsenz des Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin in der Kernarbeitszeit auf der Intensivstation"

    Das heisst, der verantwortliche Intensivmediziner (z.B. Oberarzt der ITS) hat sich auf der Intensivstation aufzuhalten. Das Anwesensein eines zertifizierten Intensivmediziners auf der Intensivstation in der Kernarbeitszeit garantiert die Qualität der Versorgung und verringert Mortalität und Behandlungsdauer der Intensivpatienten.

    Ich hoffe, dass im Sinne einer hochwertigen intensivmedizinischen Versorgung diese Standards eingehalten werden und auch der MDK sich an den Vorgaben der Fachgesellschaften orientiert.

    Freundlich grüßt ein Vollblut-Intensivmediziner.

    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


    ___________________________

    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • Zitat

    aus Sicht der Fachgesellschaften und der interdisziplinär konsentierten intensivmedizinischen Qualitätsindikatoren ist die Behandlungsleitung klar definiert:


    Hallo Herr Dr. Mende,

    gibt es dieses "Statement" auch irgendwo in Schriftform? Und wie verhält es sich mit der Kernarbeitszeit an den Wochenenden?

    MfG findus

    MfG findus

  • Die Sicht der Fachgesellschaften, Zertifikate und Qualitätsindikatoren stellt leider nicht den Abrechnungsmaßstab dar, so wünschenswert dies vielleicht auch sein könnte.


    Deswegen ja mein großes Interesse an einer offiziellen Aussage zur Definition der "Behandlungsleitung" im Rahmen der 8-98f durch das DIMDI.

    Sollte hier wirklich eine tägliche Anwesenheit des "Behandlungsleiters" (der dann nicht mehr nur eine Person sein kann) von mindestens 8 Stunden gefordert sein, bedeutet das wohl deutschlandweit einige Schwierigkeiten.

  • Hallo,
    ich muss das Thema nochmal aufwärmen.
    Gibt es eine Klarstellung (vom DIMDI ??) zur Definition Behandlungsleitung?
    Die Kassen behaupten dies, ich habe aber bisher nichts finden können...

    Vielen Dank.
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,
    das BSG hat sich doch hierzu positioniert, wenn ich es richtig im Kopf habe. Zum Beispiel in der Schmerztherapie.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    es gibt was von DIMDI: tägliche Anwesenheit des Facharztes mit Zusatzbezeichnung - können unterschiedliche Personen sein - auf der Intensivstation (nur wenige Aufgaben außerhalb der Intensivstation)
    was aber nicht so ganz klar wird, ist die Frage, ob dies auch fürs Wochenende gilt.

    Gruß
    B.W.

  • es gibt was von DIMDI: tägliche Anwesenheit des Facharztes mit Zusatzbezeichnung - können unterschiedliche Personen sein - auf der Intensivstation (nur wenige Aufgaben außerhalb der Intensivstation)
    was aber nicht so ganz klar wird, ist die Frage, ob dies auch fürs Wochenende gilt.


    Guten Morgen,

    Herr Horndasch meint sicherlich das BSG Urteil B 3 KR 7/12 R.

    kodierer2905: Haben Sie zufälligerweise einen Link oder etwas schriftliches vom DIMDI. Habe dazu auf der Homepage in den FAQs nichts gefunden. Danke!

    Guten Start an Alle!