Hallo, die Anwendung des Codes (9-641), kriseninterventionelle Behandlung löst immer wieder Unsicherheit aus, wie beim folgenden Fall: Pat. mit der Hauptdiagnose F20.0 befindet sich seit mehreren Tagen auf einer Intensiveinheit, eingestuft nach G2. Hier dekompensiert die Pat. abermals und muss für mehrere Stunden 5-Punkt fixiert werden bei entsprechender Betreuung, Dokumentation ect.. Meiner Meinung nach sind die Mindestmerkmale gegeben, es sei denn man versteht unter "vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände" nicht eine psychotische Krise sondern evtl. nur Belastungsstörungen. Hat Jemand Erfahrung damit?
Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt!