Nunja,
als "unabhängiges" Organ ( ) sollte sich der MDK auf seine Funktion besinnen. Wenn er fehlerhafte Kodierung feststellt, so hat er dies zu dokumentieren.
Eine entsprechende Korrektur der Kodierung kann ja nur KH-seitig erfolgen, der MDK kann keine Nachkodierung vornehmen.
Demnach ist ein Nachkodieren von vergessenen Diagnosen ausgeschlossen.
Wenn durch den MDK fehlende ICD/OPS dokumentiert sind, bleibt es ja der KK überlassen das Gutachten anzunehmen und Korrektur zu fordern oder einen erneuten Prüfauftrag zu stellen (§ 8), ggf. die Korrektheit der vorliegenden Abrechnung anzuerkennen.
Eine Ergängung oder Korrektur des Datensatzes ist vor Begutachtung in einem gewissen Zeitraum möglich (§ 7). Die Korrektur des Datensatz i.R. § 8 ist davon aber keineswegs betroffen (jedenfalls aus meiner Sicht).
§ 7 Abs. 5 PrüfvV Durchführung der Prüfung:
"Korrekturen oder Ergänzungen von Datensätzen sind nur einmalig möglich. Diese hat der MDK nur dann in seine Prüfung einzubeziehen, wenn sie innerhalb von 5 Monaten nach Einleitung des MDK-Prüfverfahrens nach § 6 Absatz 2 an die Krankenkasse erfolgen."
§ 8 PrüfvV Entscheidung der Krankenkasse nach MDK-Gutachten
"Wenn die Leistung nicht in vollem Umfange wirtschaftlich oder die Abrechnung nicht korrekt war, sind dem Krankenhaus die wesentlichen Gründe
darzulegen."