• Hallo Zusammen. Bei uns ist der MDK nun auf die Idee gekommen, daß die 1:1 Betreuung über mind. 2 Stunden von ein und derselben Person zu erfolgen hat. Gibt es da irgendeine Grundlage für? Wie kann man sich wehren? :-/

    Viele Grüße,
    Paliperidon

  • Hallo,

    das ist nach meiner bescheidenen Meinung kompletter Unsinn.

    Die Leistung muss ohne Unterbrechung erbracht werden. Ich finde aber, eine Übergabe (im Patientenzimmer) an eine andere examinierte Person steht dazu nicht im Widerspruch.

    Im OPS steht:
    1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird.
    "mehreren"!!!

    Viele Grüße -NV

  • Hallo paliperidon,

    das wurde vom MDK nicht ordentlich gelesen. Wie NuxVomica ja schon antwortete, ist im OPS Text explizit von "einer" oder "mehreren" Personen die Rede, also nicht von der "selben" Person. Folglich können die Personen wechseln, es darf nur nicht zu einer Unterbrechung der Betreuungsleistung kommen. Somit stimme ich NuxVomica hier vollkommen zu, dass eine Übergabe der Betreuung unmittelbar am Patienten unschädlich sein muss.

    HG
    klauss

  • Guten Tag,
    leider ist hier nichts "explizit".

    Zitat
    • 1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut.
    • 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird.
    • Mehrere Zeiträume von mindestens 2 Stunden können über den Tag addiert werden.


    Meiner Auffassung nach (und da bin ich nicht allein) bezieht sich "mehrere Personen" auf die Möglichkeit, nicht nur 1:1-, sondern auch 2:1- oder 3:1-Betreuungen durchzuführen.
    Ins Extrem getrieben würde eine andere Handhabung des Kodes bedeuten, dass es ausreicht, wenn 20 Personen je nur 6 Minuten am Patienten verbringen, um den Kode zu erreichen. Das kann nicht gewollt sein.

    Abschließend kann das jedoch nur das DIMDI beantworten. Wie die Sozialgerichte den Kode auslegen würden, kann ich mir schon ungefähr denken. ;)


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Lieber Gohr,

    ich verwendete "explizit" in seiner lexikalischen Bedeutung, da im OPS ja "ausdrücklich" das auch so steht. Ich unterstellte damit keine Interpretation desselben.

    Ihre Auffassung zu "Meiner Auffassung nach (und da bin ich nicht allein) bezieht sich "mehrere Personen" auf die Möglichkeit, nicht nur 1:1-, sondern auch 2:1- oder 3:1-Betreuungen durchzuführen." teile ich nicht.

    Der von Ihnen angeführte Satz "1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird.", beschreibt meiner Ansicht nach die Möglichkeit einen Wechsel der Personen vornehmen zu können (bspw. bei einer Betreuung über einen Zeitraum von z.B. 24 Stunden spielt hier auch das ArbZG eine Rolle), ohne dabei eine Unterbrechung der Leistung zu erzeugen. Es ist aber weiterhin eine Person, durch die die Leistung erbracht wird.

    Im folgenden Satz des OPS: "Bei Einzelbetreuung oder intensiver Beaufsichtigung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend mit einem Kode unter 9-640.0 oder 9-640.1 zu kodieren" ist dann die Möglichkeit der Leistung durch mehr als eine Person gleichzeitig beschrieben.

    Das bei einem nicht ganz eindeutigem Text eine unterschiedliche Interpretation angestrebt wird, ist mehr als Nachvollziehbar und alleine schon durch unsere Diskussion sichtbar. Hier gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht.

    Im Übrigen wurde mir das auch in einer persönlichen Anfrage beim DIMDI so bestätigt.

    HG
    klauss

  • Hallo,

    nach dem was man so hört fordert der MDK andererseits, dass regelmäßige Pausen gemacht werden und dann natürlich ein Personalwechsel erfolgen muss.
    Jetzt wird es langsam eng: Betreuung durch ein und diesselbe Person, aber die muss auch Pausen erfassen, sonst wird die komplette Doku als unplausibel angesehen.
    :D
    Viele Grüße -NV

  • Lieber NuxVomica,

    ja, der MDK bezieht sich auch auf das ArbZG. Es ist aber (so habe ich es von einem Kalkulationshaus aus Bayern erfahren) ausreichend, wenn die Zeiten über die Dokumentation der Betreuung nachgewiesen werden können. Einen Zugriff auf weitere Daten hat er ja nicht.
    Leider wird dies ja von MDK zu MDK anders interpretiert.
    Im Übrigen finde ich ist dass nicht ein Problem mit dem MDK, sondern eine Frage der Beachtung von Schutzgesetzen, welche es nicht umsonst gibt. Hier habe ich schon die abenteuerlichsten Erklärungen von Kolleginnen und Kollegen gehört und wundere mich immer wieder, wie lapidar die Auslegung dieser Gesetze stattfindet.

    HG
    klauss

  • [...] beschreibt meiner Ansicht nach die Möglichkeit einen Wechsel der Personen vornehmen zu können (bspw. bei einer Betreuung über einen Zeitraum von z.B. 24 Stunden spielt hier auch das ArbZG eine Rolle), ohne dabei eine Unterbrechung der Leistung zu erzeugen. Es ist aber weiterhin eine Person, durch die die Leistung erbracht wird.

    Hallo klauss!
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
    Wie Sie schon sagen, treffen hier unterschiedliche Interpretationen aufeinander, was dem Ziel einer einheitlichen Kodierung von Flensburg bis Garmisch zuwider läuft.
    Folge ich Ihrer Interpretation, kann ich auch die 1:1-Betreuung durch 120 Angestellte im 1-minütigen Wechsel zulassen. Abgesehen davon, dass dieses Beispiel natürlich unrealistisch ist, wäre es aber theoretisch, Ihrem Modell zufolge, möglich.
    Solche Absurditäten können nicht erwünscht sein.
    Ich halte es einfach für eine fehlerhafte/ undeutliche Formulierung, die irgendwann durch das DIMDI oder Sozialgerichte erklärt werden wird.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    thoretisch gebe ich Ihnen Recht, aber das Beispiel ist schon extrem. Wenn man mal von den inhaltlichen Fragen (Bezugsperson) absieht, dann wird der Patient einen entsprechenden Zeitraum betreut, unabhängig ob dies durchgehend eine Person ist oder sich Personen ablösen. Auch aus Kostensicht ist das (mehr oder weniger) egal und daher gibt es für mich keinen Grund, hier ein künstliches Abrechnungshindernis aufzubauen. Und bei längerer Betreuungszeit muss sowiese auch die betreuende Person mal was Essen, auf Toilette, Pause machen oder hat Feierabend.

    Gruß

    P.S.: Das DIMDI Vorschlagsverfahren läuft noch bis Ende Februar