Hallo mi.kraus,
für intermittierende Beatmungsphasen (ohne Weaning) würde ich nur die tatsächlichen Beatmungsstunden zählen. Dieser Umstand ist in den DKR nicht klar geregelt. Würde mich demnach der SEG 549 anschließen in der es heißt:
Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird auf der Intensivstation von Beginn an diskontinuierlich (über Maske) nichtinvasiv stundenweise beatmet. Wie ist die Dauer der Beatmung zu berechnen?
Kodierempfehlung:
Anzurechnen auf die Beatmungszeit sind ausschließlich die tatsächlich erbrachten Zeiten der Atemunterstützung. Bei einer von Anfang an diskontinuierlichen Maskenbeatmung werden die Phasen zwischen den tatsächlich erbrachten Beatmungszeiten für die Gesamtbeatmungszeit nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um die in den DKR geregelte Entwöhnungsphase handelt.
LG