Guten Tag zusammen,
aus der heutigen Übersicht der Neuigkeiten bei mydrg.de habe ich erfahren, dass die neue PrüfvV durch einen Beschluss der Schiedsstelle festgesetzt worden ist. Link
Ist das übrigens nicht ein Widerspruch in sich, wenn eine Vereinbarung per Schiedsstelle ins Leben gerufen wird? Ist diese Vereinbarung überhaupt ein Muss?
Beim ersten Lesen des Textes ist es mir aufgefallen, dass die Möglichkeiten zur Korrektur der Rechnungen maximal eingeschränkt werden. Alle Möglichkeiten sind in §11 aufgelistet. Das Krankenhaus wird demnächst nicht mal die Option haben, die Rechnung in den angefragten MD-Fällen zu ändern. Das Einzige, was nähe kommt, ist §11 Abs. 2 Punkt „c“ – „nachdem sich das Krankenhaus und die Krankenkasse im Falldialog, im einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren, im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens oder anderweitig geeinigt haben“. Also keine Änderung der einmal übermittelten Rechnung ohne Zustimmung der Krankenkasse. Jeder Fehler wird also hart bestraft.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Grenze der Zumutbarkeit damit eindeutig überschritten.