• Guten Morgen,

    das EV läuft so langsam aber sicher an.

    Und damit mehren sich die Probleme.

    Einige Kassen haben ein Portal zum hochladen der Unterlagen. Funktioniert ganz gut.

    Einige wollen es per Post.

    - schlecht, da ich nicht abschätzen kann wie lange es dauert bis die Unterlagen bei denen sind

    Einige wollen es per Mail.

    - Problem 1: Dateigröße; Outlook nimmt nur Dateianhänge mit max. 25 MB.

    - Problem 2: ganz neu; verschlüsselte Datei nach Rücksprache mit der KK versendet; jetzt kam die Rückmeldung von deren Server "verschlüsselte Dateien nehmen wir nicht an" :P

    Darum mal die Frage in die Runde:

    Wie machen Sie das denn so?

    Meine Idee war, das wir ein eigenes Webportal einrichten, und den KKn dann nur einen Link zuschicken, wo die dann auf ihre Unterlagen zugreifen können.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    bei uns erfolgt Versand per Post.

    Nach dieser Diskussion ( Link) schreiben wir vorher die Kassen an und verweisen auf KHG §17c Abs. 2b. Die Kassen antworten mit fast identischem Textbaustein, dass sie keine technische Möglichkeit für die Übermittlung der Daten vom MD haben und deswegen darum bitten (sic!), die Unterlagen doch rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

    Man könnte natürlich sagen, dass die besagte technische Möglichkeit nicht unser Bier ist. Was mir allerdings fehlt sind die klaren Umsetzungshinweise, z.B. von der HKG.

  • Hallo,

    wir mussten jetzt auch einmal mit Nachdruck auf KHG §17c Abs. 2b verweisen, da uns in einem Fall EKK60 (fehlende Mitwirkung) nach Ablauf der Frist übermittelt wurde. Da gab es zwar auch ein Versäumnis auf unserer Seite, aber der Hauptgrund war nach tel. Rücksprache für den Kostenträger wohl der fehlende Unterlageneingang. Da wird sich noch Einiges zurechtrütteln müssen. Was insbesondere fehlt, ist der Mut zu einem offiziellen Statement, dass im Innenverhältnis MD - Kostenträger eben diese digitale Übermittlung z. Zt. nicht realisiert werden kann.
    (Vielleicht schafft man dies ja nach 6 Jahren, siehe LE-Portal 2022 nach erstmaliger Festlegung der digitalen Übermittlung in PrüfvV 2016!)

    Hinsichtlich der gesicherten Übermittlungswege haben wir uns nun auch zu einer eigenen Plattform entschlossen, die wir Kostenträgern zum gesicherten Austausch anbieten. Darüber wickeln wir dann auch andere vertrauliche Vorgänge mit externen Partnern ab.

    Gruß

    geoff

  • Spätestens mit Jahresbeginn 2023 ist das Thema ja vom Tisch. Da muss sich der Kostenträger die Unterlagen beim MD besorgen. Und die kommunizieren ja auch über einen elektronischen Kanal.

    Bei uns, so mein Eindruck, braut wieder jeder Kostenträger sein eigenes Süppchen.

    Die meisten haben ein Portal.
    Eine große Ersatzkasse mit Sitz in Hamburg schreibt sie hätte gerne "die dem MD übersendeten Unterlagen in elektronischer Form, Datenträger können nicht verarbeitet werden"... und nun? Wie hätten sie es denn gerne? Ist vortanzen zu elektronischer Musik eine Option?

    Wir bleiben mit dem Kostenträger im Gespräch und versuchen geeignete Wege zu finden.

    Der Gesetzgeber hat bei uns im Team aber schon erreicht was er eventuell wollte?!
    Es kam schon die Frage auf ob sich Erörtern überhaupt lohnt bei dem riesen Aufwand...