Guten Morgen liebe Forumsmitstreiter,
ich habe hier einen Fall, der nach einem gescheiterten Falldialog droht an den MD zu gehen. Nun versuche ich auszuloten, wie hoch die Gefahr der Strafzahlung ist.
Fall: Pat. kommt nach Sturz mit ihrem Rollator zu uns mit Schmerzen in der Hüfte. Vorbekannte Diagnosen: hepatisch metastasiertes Adenokarzinom des Pankreas
Im CT ergibt sich der Verdacht auf eine pathologische Fraktur durch ossäre Metastasen. Es wird eine zementierte Hüft-TEP implantiert.
Die Patho ergibt, dass es sich zwar um Knochenmetastasen handelt, jedoch passend zu einem Plattenepithelkarzinom (welches bisher nicht bekannt war), nicht zu dem bekannten Adenokarzinom des Pankreas.
Im Verlauf wird auch noch eine Leberbiopsie durchgeführt, die die eindeutige Zuordnung der Metastasen zu dem Adenocarzinom des Pankreas ergibt. Das war eigentlich schon bekannt.
Per Gyn-Konsil und weiterer Bildgebung wird nach dem Primärtumor gesucht, allerdings ohne Erfolg. Chemo- und Bestrahlung (fraglich ossäre Metastasierung in der Wirbelsäule) wird erörtert. Im weiteren Verlauf wird die Patientin palliativmedizinisch zur Mitbeurteilung-/behandlung vorgestellt.
Im Endeffekt palliative Therapie und die Patientin verstirbt vor Entlassung ins Hospiz.
Wir haben folgendes verschlüsselt (natürlich nur aufs Wesentliche beschränkt):
HD C79.5+M90.75*
ND C25.2
C78.7
C80.0
Die Frage ist nun: Ist die Wahl der Hauptdiagnose haltbar?
Vielen Dank