Hallo Forum,
ich habe es noch so im Ohr, das der begutachtende Arzt beim MDK Facharzt für den zu begutachtenden Fall sein sollte.
Nun wüßte ich gern, wo das geschrieben steht (falls es das tut).
- Ich hoffe nicht, in §112-Verträgen, denn sowas hat Sachsen immer noch nicht!!! -
Vielen Dank schon mal.
:erschreck: