Hallo Forum!!
Folgende Frage:Pat. ist am 03.03.04 entlassen, Rechnung am 05.03 erstellt.
Dann kam am 23.08.04 die Aufforderung der KK den Fall vom MDK prüfen zu lassen.
Gibt es Fristen in denen die KK den MDK beauftragen darf?
Ich meine das wir die überprüfung ablehnen sollten, da diese ja nicht
ZEITNAH erfolgen würde.
Im Vorraus Danke
MFG