Liebe Kollegen,
die rechtlichen Grundlagen beim Umgang mit der GKV sind mir nun leidlich bekannt. Sobald es sich aber um (voll-) private Patienten und deren Kassen handelt, muß ich immer wieder Lücken feststellen. Leider finde ich hierzu auch nur sehr wenig Literatur. Unter DRG-Bedingungen scheinen sich nun auch mehr und mehr private Kassen für die Abrechnungsmodalitäten zu interessieren.
Daher ergeben sich für mich beispielsweise folgende Fragen:
1. Wer ist eigentlich unser Vertragspartner?
Meines Wissens ist es der Patient. Er ist damit Rechnungsempfänger und zur Zahlung verpflichtet. Sofern er privat versichert ist, leitet er die Rechnung an die Kasse weiterleiten und bekommt sie erstattet, je nach Inhalt des Vertrags.
Wenn dem so ist, müsste der Patient sich bei Beanstandungen (z. B. Nebendiagnosen, korrekte Hauptdiagnose) an uns wenden und diese klären. Daß ihm hierzu oft die Kompetenz fehlt, ist klar. Nun wenden sich zunehmend die Privatkassen an uns und wollen die Codierung prüfen. Kann der Patient sein Rechtsverhältnis sozusagen an die Kasse „abtreteten“, so daß sie unser Ansprechpartner wird? Muß die Kasse uns gegenüber dieses nachweisen?
2. Rechte und Pflichten aus der Pflegesatzvereinbarung
Bei den Verhandlungen sitzen die Privaten meines Wissens virtuell mit am Tisch. Bedeutet dies, daß die Inhalte der Pflegesatzvereinbarung auch für sie gelten? Daß z. B. die Pflegesätze für allgemeine Krankenhausleistungen für alle Patienten gleich sein müssen, ergibt sich bereits aus § 14 (1) BPflV. Die konkrete Frage ist: Wenn in der Pflegesatzvereinbarung eine Zahlungsfrist von z. B. 15 Kalendertagen vereinbart wurde, ist dieses dann auch für Private (Patienten und ggf. Kassen, s. o.) verbindlich?
Wer erhält nach 15 Tagen (ggf.) die Mahnung? Uns hat nun einen private Kasse mitgeteilt, sie würde bis zur erledigten Prüfung der eingereichten Rechnung die Bezahlung zurückstellen. Da ich im vorliegenden Fall nirgends finden kann, daß die Kasse nun Vertragspartner ist, müsste der Patient die Mahnung bekommen und sich mit der Kassen auseinandersetzen. Ist dies richtig? Damit würde der Patient von Krankenhaus und Kasse in die Zwickmühle genommen.
Vielleich kann mir ja jemand mit ein paar fundierten Auskünften oder Literaturhinweisen weiterhelfen.
Vielen Dank,
V. Blaschke