Hin und wieder schreiben uns KK aus anderen Bundesländern und fordern für ihren MDK Epikrisen und ander Unterlagen an. Ich dachte immer, nur der MDK des eignenen Bundeslandes darf prüfen (Tatortprinzip?). Ist das Korrekt? Wenn ja, warum eigentlich?
Ich habe auf die letzte KK-Anfrage geschrieben, dass sie bitte unseren MDK beauftragen soll. Eine Woche später bekam ich die nächste Anfrage für deren MDK (die Anforderung der Epikrise).
Wie soll ich mich verhalten?
Köppert