Hallo Forum,
eine Kasse zweifelt an, dass bei einem unserer Patienten eine geriatische Komplexbehandlung 8-550.1/2 durchgeführt werden durfte. Wollte deshalb den Fall durch den MDK überprüfen lassen. Existieren irgendwo Kriterien, die erfüllt werden müssen, bevor eine ger. frührehabil. Komplexbehandlung durchgeführt werden darf?
Viele Grüße aus dem Norden
H. Harms