• Offizieller Beitrag

    Nochmal kurz:

    Zitat


    Original von winterth:
    Mit der \"heilen Welt\" haben Sie ja so recht.

    Vielleicht sollte man hier auch spezifischer sein:

    Schöne, (zu)heile(nde) Kodierwelt.........

  • Hallo Forum,

    gewöhnungsbedürftig und täglich eine neue Herausforderung:... :erschreck: die Suche nach spezifischen Schlüsseln.
    Nach dem man sich nun an die Kodierung von postoperativen Komplikationen mit dem T-Kode gewöhnt hatte, und eben auch eine cw-Relevanz zu erkennen war, kann ich mich nur schwer an die neue KDR gewöhnen.
    In meinen beiden Beispielen heißt das wirklich
    Kodierung der Nasenblutung nach FES/Septumoperation = R04.0 ??
    Kodierung einer Schwellung im OP-Gebiet am Hals = R22.1 ??

    Beste Grüße aus dem sonnigen Osten
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    was sind das denn für Beispiele? In den DKR habe ich sie nicht gefunden, oder habe ich an den falschen Stellen gesucht? Im Index tauchen sie jedenfalls auch nicht auf.

    R04.0 ist halt das Nasenbluten onA. Ein Bezug zu einer Vor-OP wird da nicht hergestellt. Und die R22.1 ist die Schwellung am Hals von Haut und Unterhaut. Auch hier gibt es keinen Vor-OP-Bezug. Also ohne Verbindung mit einem T8er Code oder - so vorhanden - dem entsprechenden kapitelspezifischen Kode „nach medizinischen Maßnahmen“ sagen diese beiden Codes zur Fragestelung absolut nichts aus, wobei ich mich insbesondere über die R22.1 wundere, denn eine postoperative Schwellung betrifft nur selten allein die Haut und Unterhaut.

    Schöne zu heilende Kodierwelt (Zit. nach Selter).

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Selter und alle miteinander,

    aus folgendem Grund kodiere ich eine Tonsillennachblutung nicht mit S15.9, sondern mit T81.0:
    Im Vorspann der Kapitel S und T der ICD stehen unter \"Verletzung von Blutgefäßen einschließlich...\" solche traumatische Ursachen wie Riss, Schnittverletzung, traumatische Ruptur, traumatisches arterielles Hämatom. Unter \"traumatisch\" verstehe ich eine mechanische Krafteinwirkung von außen. Liege ich da falsch? Ich hatte schon einmal eine intraoperative Blutgefäßläsion mit einer S15-Nummer kodiert und damit eine unzulässige CCL-Erhöhung erzielt, die der MDK zurück wies.

    Grüße aus Brandenburg


    Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ElisabethKosche:
    Ich hatte schon einmal eine intraoperative Blutgefäßläsion mit einer S15-Nummer kodiert und damit eine unzulässige CCL-Erhöhung erzielt, die der MDK zurück wies.

    Guten Morgen,

    was der MDK zurückweist ist mitnichten automatisch unzulässig. Wenn Sie dann aber den S-Kode gestrichen haben, werden Sie ja dann T81.0 gesagt haben. Damit dürften Sie dann den gleichen CCL erreicht haben. Oder die ND wurde wegen fehlender Relevanz gestrichen, dann spielte die Zuordnung gar nicht die primäre Rolle. Und wenn es in 2004 war, gab es auch noch gar nicht die neue Formulierung. Wenn ein/mehrere Gefäß/e nicht bei der Operation verletzt wurde/n, warum blutet es dann?
    ..wo gehobelt wird, fallen Späne...

    Man sollte sich aber auch im Klaren darüber sein, dass die Diagnose nur kodiert werden darf, wenn es im Sinne der ND-Definition ist. Wenn also diese Blutung zur Revision führt und dann eine Blutstillung durchgeführt wird, gibt es für mich keinen Grund, diese Verletzung der Gefäße dann nicht auch zu kodieren.

    Da wird mir auch kein MDK einreden können, dass dies nicht zulässig sei. Abgesehen davon, wäre es mir bei der gleichen CCL-Bewertung verhältnismäßig egal.

  • Guten Morgen,

    na gut, lassen wir das Beispiel mit dem MDK mal beiseite. Mir geht es aber vor allem um die Nachblutung nach Tonsillektomie. Hier wird doch nicht nachträglich \"gehobelt\". Bei Entlassung war das Gefäß dicht, denn da hat es ja nicht geblutet. Nun aber blutet es - ist das dann eine neue traumatische Läsion? Ich will auf den Unterschied zwischen \"Verletzung\" und \"Komplikation\" oder \"Folge einer Verletzung\" hinaus.

    Beste Grüße,

    Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Kosche,

    da wir uns hier alle argumentativ im Kreise drehen und eine verbindliche Antwort von keinem von uns gegeben werden kann, bitte ich Sie, Ihre Frage an das InEK zu richten (unter Verweis auf die neu formulierte DKR und das Beispiel der \"Thrombose\").
    Das InEK zeichnet sich verantwortlich für die DKR. Einzelfragen werden von Mitarbeitern beantwortet. Nach wie vor werden offensichtliche Kodierprobleme von dort nicht allgemein zugänglich beschrieben, geschweige denn kommentiert. Die FAQ-Seite beinhaltet immer noch keine einzige Frage zur Kodierung....

    Vielleicht werden wir dann alle durch die inhaltliche Darstellung der Antwort hier im Forum erhellt. Ich hatte ja bereits gesagt, dass ich auch gerne eine andere Kodezuordnung akzeptiere, wenn man mir das erklären kann.

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    das InEK hat geantwortet:
    \"Nach Rücksprache mit dem DIMDI ist der Kode S15.9 für die Kodierung einer Nachblutung nicht korrekt. Inhaltlich passend ist hier der Kode R04.1 \'Blutung aus dem Rachen\', welcher im Sinne des Absatzes \'Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Maßnahmen\' der DKR D002d als spezifischer anzusehen ist in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung als T81.0.
    Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Aussagen zur korrekten Kodierung auf den uns in der Anfrage mitgeteilgen Informationen beruhen. Dies bedeutet nicht, dass nicht im Einzelfall eine von der Beantwortung abweichende Koderiung zutreffend sein könnte...\"

    Wir haben also alle falsch geraten.
    Beste Grüße aus Brandenburg,

    Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    danke für die Info.
    Ich würde ja dann noch mal beim DIMDI nachfragen, wie hier ein R-Kode genannt werden kann. Man beachte da bitte die Hinweise am Anfang des Kapitels XVIII, wo folgendes zu lesen ist:

    Dieses Kapitel umfasst (subjektive und objektive) Symptome, abnorme Ergebnisse von klinischen oder sonstigen Untersuchungen sowie ungenau bezeichnete Zustände, für die an anderer Stelle keine klassifizierbare Diagnose vorliegt.

    Diejenigen Symptome, die mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte Diagnose hindeuten, sind unter den entsprechenden Kategorien in anderen Kapiteln der Klassifikation aufgeführt. Die Kategorien dieses Kapitels enthalten im allgemeinen weniger genau bezeichnete Zustände und Symptome, die ohne die zur Feststellung einer endgültigen Diagnose notwendigen Untersuchungen des Patienten mit etwa gleicher Wahrscheinlichkeit auf zwei oder mehr Krankheiten oder auf zwei oder mehr Organsysteme hindeuten. Im Grunde genommen könnten alle Kategorien in diesem Kapitel mit dem Zusatz \"ohne nähere Angabe\", \"unbekannter Ätiologie\" oder \"vorübergehend\" versehen werden. Um festzustellen, welche Symptome in dieses Kapitel und welche in die anderen Kapitel einzuordnen sind, sollte das Alphabetische Verzeichnis benutzt werden. Die übrigen, mit .8 bezifferten Subkategorien, sind im allgemeinen für sonstige relevante Symptome vorgesehen, die an keiner anderen Stelle der Klassifikation eingeordnet werden können.

    Wenn eine Blutung im Hals nach OP nicht auf eine Verletzung von Gefäßen in dieser Region hinweißt und dementsprechend nach obigem Text dann auch zugeordnet werden sollte, dann weiß ich auch nicht mehr.....

  • Hallo Forum

    Wir verwenden bei Nachblutungen nach Tonsillektomien immer die T81.0 und hatten bislang keine Schwierigkeiten damit.
    Die R04.1 ist Bestandteil der Gruppe \" Symptome, die das Kreislaufsystem und das Atmungssytem betreffen\", was aufgrund der Blutungsursache hier nicht zutreffend ist.
    Das, das DIMDI diese Codierung als spezifischer ansieht verwundert mich doch sehr. :d_gutefrage:
    Zu diesem Fall würde mich einmal die Meinung eines KK-Vertreters interessieren.

    Gruß aus Berlin Guido

  • Ach du meine Güte!

    :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel:
    :erschreck:

    S10 - S19 Verletzung des Halses

    S15.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Halses.


    T80 - T88 Komplikationen (!!!) bei chirurgischen Eingriffen (!!!) und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert

    T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes (!!!!!!), anderenorts nicht klassifiziert
    [Blutung an jeder (!!!!!) Lokalisation als Folge eines Eingriffes]

    Wir bleiben, wenn benötigt, bei der T81.0, da selbst ein zertifizierter Grouper diesen Kode auswirft, wenn nach \"Blutung nach Eingriff\" gesucht wird.

    papiertiger :k_biggrin:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.