Hallo Herr Flöser!
Ein sehr ähnlicher Fall wurde bereits von der Schiedsstelle für die Festsetzung der Pflegesätze in Rheinland-Pfalz entschieden (AZ 07/04 S). Hier hat die Schiedsstelle klar festgestellt, dass die Behandlung von Tuberkulosepatienten zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses gehört. Dieses Haus ist vom Versorgungsauftrag durchaus mit dem Ihren vergleichbar. Die Schiedsstellenentscheidung steht zum Download im internen Bereich der Homepage der KG Rheinland-Pfalz bereit.
Viele Grüße aus der Vorderpfalz.
Gunter Greulich