Hallo Forum,
Wie handhaben die Teilnehmer etwaige Gebühren für die Gestellung von Behanldungsunterlagen, besonders für dei PKV?
in einem anderen Thread zum Thema Kassenanfragen hatte ein Teilnehmer die \"Gebührenordnung für Überlassung von Dokumenten im behördlichen Austausch\" :deal: genannt. Die kenne ich nicht, außerdem ist sie wohl landesabhängig und vor allem ist ja die PKV keine Behörde.
Kann man also man den PKVen in die Bearbietung in Rechnung stellen? Im konkreten Fall erwarten Kassen die Überlassung mehrerer Ordner, alle Briefe und Auszüge aus der Akte haben die Zweifel nicht beseitigt :d_zornig:.
Die Kosten für die Kontrolle der Fälle ufern aus.
Wer hat Tipps?
Vielen Dank
merguet