Hallo Forum,
gibt es neuere Erkenntnisse bezüglich der Abrechnung von Patienten, die unzweifelhaft stationärer Behandlung bedürfen und nach Aufnahme (und evtl. Stabilisierung oder anderen medizinischen Maßnahmen) schon nach kurzer Zeit (Stunden) in ein Haus höherer Versorgungsstufe verlegt werden.
Beispiel: - Infarktpatient zur PTCA
- Apoplex in eine stroke-Unit
- Schwangere in ein Perinatalzentrum
- etc.
Nach meiner Einschätzung (und auch z.B. der Bayerischen Krankenhausgesellschaft) sind diese Patienten weder ambulant noch vorstationär i.S.des § 155a SGB V abzurechnen sondern als DRG mit Verlegungsabschlag.
Ich weiß, das Thema ist schon zigmal durchgekaut, aber vielleicht hat sich ja der Eine oder Andere noch nicht an der Diskussion beteiligt.
Vielen Dank für die tollen Rückmeldungen.
P.S.Falls jemand von einem Gerichtsurteil mit ähnlicher Konstellation weiß - bitte melden-