hallo herr rembs,
die aussage:
Zitat
Die Gutachter müssen Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung sein und dürfen nur ihr Fachgebiet betreffende Fälle überprüfen. Nur ein Facharzt mit gleicher Qualifikation kann die Behandlungsentscheidungen seines Kollegen im Krankenhaus kompetent beurteilen.
stimmt zwar, allerdings trifft die zuordnung zur fachrichtung oft erst für das widerspruchsgutachten zu. beim ersten gutachten nach aktenlage ist der mdk-facharzt dann - nach nachfrage!! - oft doch aus einem, teils weit entfernten, fachgebiet.