Hallo Frau Pialotte,
ZitatAlles anzeigen
Original von Pialotte:
Hallo,mir stellt sich bei dieser Diskussion noch folgende Frage:
Die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit eines Neugeborenen ist nicht abhängig vom OGVD-Datum.
Wenn die Meinung vertreten wird, dass das gesunde Neugeborenen als Begleitperson abgerechnet werden soll, wieso dann erst ab erreichen der OGVD und nicht z.B. ab erreichen der durchschnittlichen Verweildauer?
Schöne Grüße
Pialotte
Die Abrechnung als Begleitperson ab OGVWD steht m.E. in direktem Zusammenhang mit § 197 RVO, denn dort steht geschrieben, dass Mutter und Neugeborenes ein Recht auf Entbindungsanstaltspflege für längstens 6 Tage nach Entbindung haben.
Dieser Zeitraum ist identisch mit der OGVWD der DRG P67D.
MFG