Präoperative Aufnahme

  • Zitat


    Original von schnippler2:
    Zum 2. ist eine Leistenherniotomie ein Routineeingriff in jeder chir. Abteilung und auch Praxis, auch in LA. 3 Stunden Fahrt bei angenommenen 60 km/h bedeutet für mich einen Radius von 180 km um Ihr Walddomizil. Also einen Kreis mit einem Durchmesser von 360 km. Das ist fast die halbe Republik. Ihr Schilderung ist konstruiert.
    mfg


    ...es sind ganz genau 357, 96 km, soviel zu meiner konstruierten Fallschilderung.
    Ich betone gern ein weiteres Mal, zu dem Zeitpunkt war eine Leistenhernien - OP hier in der Region nicht unter Lokalanästhesie zu finden.
    Sie müssen schon die Beiträge ganz durchlesen.

    Den Rest schenke ich mir jetzt auch.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Zitat: \"Nach dem 3. oder 4. postoperativen Tag der Entlassung war ich zumindest soweit genesesen und mobil, um entsprechende Hilfe organisieren zu können\".

    .... Lächerlich und der Diskussion unwürdig!

    Ich selbst bin ebenfalls am Leistenbruch operiert worden (laparoskopisch)
    1 Übernachtung!

    Selbst am Op-Tag war ich schon in der Lage zu sprechen und hätte, wenn nötig, einen Wald-Schrat zum Vorheizen meines nicht vorhandenen Holzhauses beauftragen können. (Nur angenommen,ich hätte nicht schon im voraus soweit mit gedacht und geplant, wie man es eigentlich bei vernünftigen Erwachsenen erwarten dürfte).

    Aber ein gegen Kassen latent aggressiver Ton ist mir beim \"schwerkranken\" GOMER schon des öfteren aufgefallen.
    Also die ganze Fallschilderung ist aburd!! Frustrierend für alle Kassenmitarbeiter, die versuchen soziale Umstände zu berücksichtigen, weil man mit diesem Bsp. mal wieder erkennt, wie die Karten in den Krankenhäusern gespielt werden.

    Diese Einstellung, sowie das Anspruchdenken der Patienten treibt uns in den Ruin. [c=#ff002d]Jeder hat grds. nur Rechte, aber ja nie Pflichten, ......das zieht sich durch alle Bereiche des Sozialstaates, nicht nur im Bereich der Krankenversicherung![/code]


    Gruß
    Sambu

  • Guten Tag, Herr Sambu,

    ich werde mich jetzt nicht auch noch dazu verleiten lassen, die Grundregeln des Forums zu verletzen.
    Ich danke Ihnen für Ihren Post und sehe diesen auch als Abschlussbeitrag.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Gomer,

    ich hab schon alles gelesen. \"LA\" bedeutet Lokalanästhesie! Soviel dazu. Aber es lohnt sich nicht wirklich, Zeit mit weiterer Diskussion zu verschwenden. Die ist mir dann doch einfach zu kostbar.

    mfg

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo liebes Forum,

    ich glaube da ist die Diskussion doch ein weinig abgeglitten, nachdem sie ja auch schon in den Bereich des Lächerlichen abgeschoben wurde....!

    Kommen wir doch noch einmal zurück. Die Frage ging in Richtung des präoperativen Belegungstages, nicht mehr und nicht weniger.

    Dafür gibt es eindeutig eine von den Krankenkassen auf Bundesebene und er Deutschen Krankenhausgesellschaft gemeinsam getragene Fassung der G-AEP. Genau für die Fragestellung ist darin ein Kriterium enthalten (B2), das in der Regel die präoperative Aufnahme innerhalb von 24 Std. vor einer OP als med. notwendig einstuft. Wird dies vom MDK im Einzelfall anders gesehen, dann hat er dies ausführlich zu begründen und zwar so, dass auch ein Richter die Entscheidung für den Einzelfall nachvollziehen kann. Durch das Kriterium ist allerdings festgelegt, dass in der Regel (aus nachvollziehbaren Gründen) die Aufnahme notwendig ist.

    Es ist bedauerlich, das fleißige Forenleser/-schreiber die wohl ehr der Kostenträgerseite zuzuordnen sind hier Beiträge ins lächerliche abgleiten lassen wollen oder die Diskussion auf einen Einzelfall bringen wollen.

    Hier erlebe ich genau die Realität, die auch im Krankenhaus beim Umgang mit den Kostenträgern zu erkennen ist. Alles ist friedlich, wenn das Krankenhaus der Krankenkassen bei Ihren Wünschen folgt.
    Wehe, wenn sich jemand auf die Rechtslage beruft!
    Man ist verdächtig, es kann auch mit der Androhung von Sanktionen rechnen. Eine Durchführung einer Klage wird als Affront betrachtet. Recht scheint nur dann Recht zu sein, wenn es dem Kostenträger nutzt, ansonsten soll sich mal der Leistungserbringer nicht so anstellen, er gefährdet sonst das System!

    Wenn es um das Anspruchsdenken der Versicherten geht, obliegt des dem Kostenträger klarzumachen was er unter med. notwendig versteht, vielleicht nutzt er einmal seine Versichertenpostille und schreibt mal deutlich rein was er als med. notwendig erachtet! Übernimmt dies der Leistungserbringer, wird dies gerne mit eine Unterlassungsklage beantwortet!

    Das war’s dann für mich zu dem Thema, es gibt das o .g. Kriterium, das ist gültig und das wurde auch bisher von niemanden bestritten.

    Beste Grüße

    T_Abrechnung

  • Hallo,

    Zitat


    Original von T_Abrechnung:
    Genau für die Fragestellung ist darin ein Kriterium enthalten (B2), das in der Regel die präoperative Aufnahme innerhalb von 24 Std. vor einer OP als med. notwendig einstuft.

    mit Verlaub: zuletzt diskutiert wurde hier ja ausführlich das Beispiel eines Eingriffes, der im Katalog nach § 115 b enthalten ist. In diesem Zusammenhang ist die Verwendung des Kriteriums B2 ohnehin unsinnig, da sich sonst die Katze argumentativ in den Schwanz (also das Ding, was normalerweise hinten dran hängt) beisst.

    Zitat

    Durch das Kriterium ist allerdings festgelegt, dass in der Regel (aus nachvollziehbaren Gründen) die Aufnahme notwendig ist.

    Ich denke, viele Leser dieses Forums, auch wenn sie nicht einer Krankenkasse angehören, haben an dieser Interpretation erhebliche Zweifel. Ob Ihnen die Argumentation wirklich nutzt, kann letztlich nur in einem konkreten Verfahren vor einem Sozialgericht beurteilt werden. Ich selbst würde es soweit allerdings sicher nicht kommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Beitrag editiert

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen, die Herren,

    ich möchte darum bitten, die Diskussion nicht weiter ausarten zu lassen. Wir alle wissen, das Pauschalisierung weder hilfreich ist, noch uns hier inhaltlich weiter führt. Deswegen bitte ich also alle, sich mehr um den Inhalt der Diskussion als um die Diskutanten kümmern.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend,

    so kurz vor Schluß möcht ich mich auch mal melden:

    Wo ist das Problem des präoperativen stationären Tages, wenn der Gesamtaufenthalt im Rahmen der DRG-Korridorzeiten bleibt?

    Bei ambulanten OPs nach 115b ist das Problem sicher anders zu sehen, aber da sind es in den allermeisten Fällen doch organisatorische Gründe, wie bereits die angesprochene Heizung mittels Scheitholz oder der lange Anfahrtsweg. Hier sollten sich die Kassen m.E. erwägen, sich an der Erstattung der ggf. von den Kliniken angebotenen Hotelleistungen (Übernachtung vor OP, postoperative Überwachung aus Sicherheitsgefühle heraus) zu beteiligen.

    Oder wie sehen Sie das?

    Viele Grüße

    rccfl

  • Hallo und guten morgen ins Forum,

    um auf den Punkt zurückzukommen denke ich stellen sich beim praeoperativen Tag folgende Punkte dar:

    - NUR bei Erreichen eine UGV-Abschlages interessiert das den Kostenträger überhaupt! - ist ja logisch

    - die G-AEP Kriterien gelten NATÜRLICH nur für den ambulanten Bereich - sagt der MDK - kann daher natürlich laut MDK hier NICHT zur Anwendung kommen - ein Schelm wer Absicht unterstellt.

    - die Anfahrt zum KKH ist kein Grund - das KKH muß dann EINFACH die OP so organisieren, dass es klappt - das kann einfach kein problem sein

    - Argument von Seiten des MDK: auch eine Orgentransplantation wird kurzfristig durchgeführt - Respekt, stimmt aber (ggf. sollte man da aber mal über die kaum vorhandene Vorbereitung des Empfängers nachdenken und das mal mit der Norm vergleichen)

    - zusätzlich ist es besser man kann kurzfristig notwendige OP-Planänderungen NICHT ausgleichen, indem man Patienten parken oder zwischenschieben kann - die Organisation kann noch so gut sein, sollte ein Patient nicht rechtzeitig kommen, stehen die Bänder still - die Kosten tragen dafür nur die KKH

    Dies alles ist sicher überspitzt dargestellt, zeigt aber die Problematik. Die Kostenträger müssen sparen, die KKH brauche auch bei guter Organisation auch mal den Tag ihrerseits als \"orgaisatorischen\" Puffer.

    Der Gesetzgeber könnte ja den praeoperativen Tag - und nur den einen - als Zuschlag wie eine Hotelleistung erstatten. Dabei wäre wohl allen geholfen:

    - Die Kostenträger sparen
    - die KKH haben die Hotelleistung ersetzt bekommen

    Dies gilt nicht bei längerwierigen Abklärungen, die dann erst zur OP führen.

    Allerdings sehe ich keine Änderung am Horizont
    :(

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo,

    - wieso sollen die die AEP-Kriterien nur für den ambulanten Bereich gelten? (Tippfehler?) Formal gelten Sie für die Stichprobenprüfung nach §17c KHG und für den AOP-Vertrag. Das bedeutet aber auch, dass sie formal nicht für die Einzalfallprüfung nach §275 SGB V gelten... aber natürlich sollten die Einzelfälle nicht anders als die Stichprobe beurteilt werden.

    - Anfahrt zum KKH und ähnliches: Sicherlich ist in vielen Häusern einiges besser organisierbar als bisher, aber ein Krankenhaus steht nun einmal nicht mit allen Ressourcen bereit, um genau diesen einen Patienten \"mit straffer Ablauforganisation\" zu versorgen. Es gibt dazu inzwischen auch ein Sozialgerichtsurteil, hier auch schon einmal besprochen, dass Notfälle eine Verschiebung und damit längere Behandlung anderer Patienten rechtfertigen. Allerdings ist nicht jeder Patient ein Notfall, auch wenn die Organisation manchmal diesen Eindruck erweckt.

    - Organempfänger sind vorher aufwendig voruntersucht, dieser Vergleich hinkt gewaltig. Sollen wir jeden, der morgens zur AOP kommt, vorher eine Woche \"durchchecken\"? Und grade für eine Transplantation verschiebt sich das \"Routineprogramm\". Dieses Argument würde ich gerne einmal bei passender Gelegenheit zurückspielen...

    -- Es bleibt nur im Vorwege eine Klärung zu versuchen, damit ggf. auch dem Patienten klar wird, dass \"seine Kasse\" (und nicht das Krankenhaus, die Kassen allgemein oder die Regierung) die z.B. entfernungsbegründete Aufnahme am präop. Tag ablehnt.
    -- Man muss sich in der Tat überlegen, ob man entspr. \"Hotelleistungen\" anbietet und in Rechnung stellt. Die gesetzlichen Kassen werden damit vorauss. Schwierigkeiten haben, dieses im Rahmen der geltenden Gesetze zu erstatten, die Patienten weniger. Und die sind Zuzahlungen zunehmend gewohnt, da sie diese auch im ambulanten Bericht (Medikament, IGEL-Leistungen) schon kennen.

    Gruß, J.Helling

    PS: Wenn ein Patient nicht rechtzeitig erscheint, wird es wohl schwer, wenn er gar nicht erscheint, könnte man ihm die Kosten in Rechnung stellen - im niedergelassen ambulanten Bereich grade bei Terminen längerer Dauer, gerne auch beim Zahnarzt, zunehmend üblich.