Hallo,
bei einem Pat. wurde ein Gallenstein entfernt. Die Histologie, die nach Entlassung des Pat.einging, ergab ein Gallenblasen Ca. Die Grenzverweildauer des ersten Falles war am 4. rum, die Aufnahme zum nächsten Eingriff erfolgte am 2.
Die Kasse fordert eine Fallzusammenführung.
Das wäre aber nur wg. Komplikation möglich, da beides operative DRG sind und die Basis DRG mit H08 und H09 auch verschieden ist. Als Komplikation würde ich das aber nicht sehen. Oder sollte ich das etwa doch??