neurologische Komplexbehandlung

  • Im OPS 8-981 ist \"der unmittelbare Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie....\"gefordert.Es gibt bei der Abrechnung immer wieder Dispute wie unmittelbar unmittelbar ist,24h nach Aufnahme ,sofort??
    Ich glaube dazu schon mal eine Empfehlung gelesen zu haben,weiß aber nicht mehr wo.
    Antwort wäre nett

    MfG
    Masch

  • Hallo Frau Masch,

    \"Unmittelbar\" bedeutet nach meinem Verständnis, dass die Überwachung des Patienten unverzüglich begonnen wird, weitere Maßnahmen (Physiotherapie...) so rasch wie möglich innerhalb von 48 Std. (s. Leitfaden der DSG 2006, S. 24, Download unter http://www.dsg-info.de).

    Ich bin mir nicht sicher, ob dies einer juristischen Überprüfung des Begriffs \"unmittelbar\" standhalten wird, allerdings würde ich mich sowohl für die betroffenen Kliniker und auch die Controller auf den Standpunkt stellen, dass der Einzelne hier wohl nicht schlauer sein muss als die Sachverständigen der Fachgesellschaft, wenn DIMDI keine exakten Hinweise gibt.

    Nach meiner Kenntnis ist die \"Erbsenzählerei\" (Zitat eines Kollegen) im Komplexzifferbereich horrend und Nachgeben nicht angezeigt, allerdings gibt es bei der neurologischen Komplexbehandlung wohl kaum irgendwo Fälle, die schon über das Widerspruchsgutachten hinaus gediehen sind.

    Eindeutig formulierte Hinweise und auch eine verlässliche Kommentierung durch DIMDI, INEK, Kodierrichtlinienautoren wären wünschenswert.

    Gruß murx

  • Hallo Frau Murx,
    vielen Dank für die Hilfe,werde ich als Argument anbringen wenn mal wieder vom MDK gefordert wird den Therapeuten schon am Klinikeingang den Pat. behandeln zu lassen.
    Schönes WE
    MfG Masch

  • Guten Morgen zusammen,

    noch eine andere Frage zur neurologischen Komplexbehandlung (8-981): In der 2007er OPS-Version ist die ärztliche Anwesenheitspflicht noch spezifiziert worden. Es soll sich um einen Facharzt oder einem Assistenzarzt in Weiterbildung zum Facharzt handeln. Muss dies aus Ihrer Sicht zwingend ein Neurologe sein?
    Vielen Dank und Gruß

    Peter Goerdeler

  • Hallo Goerdeler,
    dies ist wohl so gemeint. Facharzt für Neurologie oder der Assistent in Weiterbildung.
    \"Wat mut dat mut\" :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    ich hätte zu diesem Thema eine (medizinische?) Frage:

    Wenn sich eine transitorische Ischämie innerhalb von wenigen Stunden zurückbildet, würde man dennoch eine mindestens 24 stündige Komplexbehandlung durchführen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas!

    Zitat


    Original von Claudia Maas:
    Wenn sich eine transitorische Ischämie innerhalb von wenigen Stunden zurückbildet, würde man dennoch eine mindestens 24 stündige Komplexbehandlung durchführen?

    Medizinisch gesehen: Ja. Da eine TIA Vorbote eines größeren Schlaganfalls sein kann ist dieses Vorgehen in vielen Fällen indiziert.

    Abrechnungstechnische gesehen: Auch ja. Genau für diese Fälle gibt\'s schließlich die DRG B69B.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Vielen Dank, Herr Leonhardt,

    das hilft mir weiter! Schönes Wochenende und viele Grüße

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    ich möchte zu Ihrem Problem noch etwas ausholen: Soweit mir bekannt, gibt es bei einigen Kassen \"schlaue\" Prüfprogramme, die bei einer Symptomdauer > 24 Stunden die Komplexbehandlung als \"überzogen\" ansehen und damit Prüfungen auslösen. Dies ist jeden gegen medizinischen Sachverstand, allerdings werden Sie das Problem haben, alle Überwachungsmaßnahmen lückenlos nachweisen zu müssen!
    Manche MDK verlangen da sehr viel Papier.

    Es gibt auch noch einen Sonderfall: Wenn sich nach einer Lyse die Symptome innerhalb von 24 Stunden zurückbilden, darf I63.- als Hauptdiagnose kodiert und damit eine DRG B70* mit Lyse ausgelöst werden.

    Sie sehen nun, dass es ganz auf die Umstände des Einzelfalls ankommt!

    Gruß murx

  • Entschuldigung, die Symptomdauer < 24 Stunden war gemeint

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von murx:
    Entschuldigung, die Symptomdauer < 24 Stunden war gemeint

    Hallo Murx,

    dann einfach in dem Beitrag auf [c=darkblue][Ändern][/code] klicken und den Fehler korrigieren. Macht mehr Sinn, als dies in einem neuen Beitrag richtig zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau