neurologische Komplexbehandlung

  • Guten Tag zusammen,
    ich habe schon lange nix mehr von der neurologischen Komplexbehandlung gehört und würde das Thema gern aufwärmen.
    Mich würde mal interessieren, wie von Seiten des MDK die Arztpräsenz (Neurologe, Arzt in WB) gewürdigt und gewertet wird.
    Muss zwingend immer ein Neurologe rund um die Uhr da sein, muss der Arzt in WB in WB zum Neurologen sein (steht so im OPS nicht drin)
    Was darf der sonst noch machen? Reicht ein Neurologe? Wie sieht es dann mit Vertretung im Urlaub aus.

    Danke für Antworten / Meinungen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    Zitat

    ...lange nix mehr von der neurologischen Komplexbehandlung gehört und würde das Thema gern aufwärmen.

    na ja, es gibt glücklicherweise auch noch andere Themen, über die man sich aufregen kann, und was den MDK betrifft, gilt wohl: \"Jeder Jeck ist anders\". Einer will halt den Ergotherapeuten auf der Türschwelle oder ein TEE bei ausnahmslos jedem Patienten, ein anderer zweifelt lieber die Qualifikation der ärztlichen Kollegen an... So wird es zumindest nicht langweilig.

    Ich meine, dass die ärztliche Leitung und Besetzung sehr ausführlich im OPS dargelegt ist, als Ausweichcode bleibt ja dann noch die 8-98b. Warum man allerdings die Neurochirurgie mit ihren Blutungspatienten ausgegrenzt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Hat da die eine Lobby geackert oder die andere versagt? Mit Patientenorientierung und klinischen Erfordernissen hat das alles nichts zu tun. Die Betroffenen an der Front sind selten gefragt, dürfen aber den Dokumentationswahnsinn ausbaden, der eben keine Qualität garantiert.

    Na ja, heute haben wohl die Gesundheitsminister getagt, wie die Krankenhäuser sich in Zukunft finanzieren sollen, das wird sicher viel spannender als dieser öde Kleinkram.

    Gruß murx

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Muss zwingend immer ein Neurologe rund um die Uhr da sein, muss der Arzt in WB in WB zum Neurologen sein (steht so im OPS nicht drin)...

    Hallo Herr Horndasch,

    ist Ihnen die FAQ beim DIMDI hierzu bekannt?
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html

  • Hallo Forum,

    der Inhalt der DIMDI-FAQ von 2006 ist längst in den OPS 2007 eingeflossen und damit im Gegensatz zu anderen Unterpunkten eindeutig.

    Peinlich finde ich, dass offensichtlich weiterhin über diesen Formalkram mit dem MDK diskutiert werden muss. Dies ist die völlig falsche Baustelle.

    Im Rahmen der Weiterentwicklung des Systems sollten Strukturanforderungen in der Diskussion mit den Vertretern aller betroffenen Fächer selbstverständlich eine große Rolle spielen; so darf nicht sein, dass Patienten, die sich mit einer Blutung auf einer neurochirurgischen Intensivstation befinden, aus ganz formalen Gründen nicht genauso honoriert werden (wenn ein Facharzt für Neurochirurgie und nicht ein Neurologie ärztlicher Leiter ist...).

    Die Diskussion über diese Fragen sollte aber längst entschieden sein, bevor der MDK die Prozesse prüft und teilweise unter dem Stichwort \"ätiologische Abklärung\" eigene Forderungen daraufsattelt, die immer ohne Rücksicht auf die Angemessenheit vorliegen müssten.

    Bei der \"Schlaganfall\"behandlung erscheint mir diskussionswürdig, ob nicht gerade hier ein rascher Übergang zum \"Pay for Performance\" besser wäre als das Abhaken multipler Unterschriften und Monitorbögen.

    Gruß murx

  • Im Zweifelsfall muss diese Frage individuell beantwortet werden, d.h. an Auszügen aus der Krankenakte.
    Wenn anfangs ständig noch Diagnostik läuft oder intensivbehandelt werden muss, kann die Unmittelbarkeit auch erst später angenommen werden.

    Dr.med. D. Klüber

  • Guten Tag erst einmal (mein erster Beitrag)

    Ich habe hier zwar schon viel gelesen, aber noch nie geschrieben, denke aber jetzt 2 Detailsfragen zu haben, die hier noch nicht so gestellt wurden.
    Ich bin im Moment in einem studienbegleitendem Praktikum im MedCo tätig.
    Ich hoffe es ist nich weiter schlimm, dass ich einen über ein Jahr alten Thread wieder auferstehen lasse. Ich denke nur meine Fragen passen hier am besten rein.

    Zum einen schließt sich meine Frage an die Diskussion über die Formulierung \"unmittelbar\" an. Macht es überhaupt Sinn die OPS 8-981.1 zu verteidigen, wenn der Patient Freitagnachmittags augenommen wurde und dann Montags früh morgens seine erste Physiotherapie erhält? Oder muss das KH dafür sorgen, dass bei solchen Komplexbehandlungen, die Maßnahmen auch schon am Wochenende eingeleitet werden? Die Kasse arguementiert hier mit den 48Std.

    Meine zweite Frage bezieht sich auch darauf:
    Quote aus dem OPS:
    \"· unmittelbarem Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie, Neuropsychologie, Ergotherapie oder Logopädie mit mindestens einer Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem Bereich bei Vorliegen eines entsprechenden Defizits\"

    Angenommen ein Patient braucht mehrere verschiedene Behandlungen (z.B. Logo- und Physiotherapie). Muss dann an jedem Tag eine Behandlung für alle Therapien (Logo- und Physiotherapie) statt finden(so fasse ich zumindest die Forumlierung auf) oder reichtes, wenn an jedem Tag eine Behandlung vorgenommen und dokumentiert wurde(hier:Logo- oder Physiotherapie)?

    Über Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

    Mit freundlichem Gruß

    machet

  • Hi machet,

    Unmittelbarer Beginn \"bei entsprechendem Defizit\" hießt denn auch, dass an Wochenend - und Feiertagen die Maßnahme beginnen müsste.
    Inzwischen (in den Regeln für 2009) ist das \"unmittelbar\" durch \"innerhalb 24 h\" ersetzt und somit deutlich klarer.
    Ich verstehe das ferner auch so, dass am Defizit orientiert die entsprechende Behandungeinheit angeschlossen werden muss.

    Die Abgrenzung zwischen Physiotherapie und Ergotherapie dürfte nicht immer ganz einfach sein, zumal beide Gebiete nicht selten unter einer Leitung stehen und in der Lage sein sollten, sich zumindest teilweise inhaltlich zu vertreten.

    Der Beginn Ergotherapeutischer Maßnahmen am Wochenende bei deutlichen neurologischen Ausfallsymptomen dürfte aber gegenüber der Physiotherapie eher nachgeordnet wichtig sein.

    Gruß

    merguet

  • Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
    Ich finde es persönlich auch nachvollziehbar, dass das KH dafür sorgen sollte, dass bei entsprechendem Defizit auch am WE mit der Behandlung angefangen werden sollte.
    Vielen Dank auch für den Hinweis bezüglich der Änderung für das Jahr 2009, da ist es dann ja konkreter.

    Gruß

    machet

  • Hallo liebes Forum,

    eine neurologische Komplexbehandlung fordert ja unter anderem die Durchführung einer neurosonologischen Untersuchung. Wird jetzt ein Patient in einem sehr schlechten neurologischen Zustand auf der Stroke aufgenommen und deshalb eine neurosonologische Untersuchung aufgeschoben , kann allerdings auch nicht mehr nachgeholt werden , da Patient verstirbt- heißt das dann, die Kodierung 8-981 darf nicht erfolgen?
    Details: kranielles CT:ausgedehnter Mediainfarkt mit kleiner Einblutung, im EKG wurde eine Tachyarrythmia nachgewiesen, es ist somit von einer kardio-embolischen Genese ausgegangen worden.
    Orientierung der Patient war nicht prüfbar, befolgte inkonstant einfache Aufforderungen, Zustand verschlechterte sich zunehmends, danach Koma, ohne Reaktion auf äussere Reize, Patient verstarb nach 5 Tagen

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe und Grüße

  • Zitat


    Original von Goerdeler:
    Guten Morgen zusammen,

    noch eine andere Frage zur neurologischen Komplexbehandlung (8-981): In der 2007er OPS-Version ist die ärztliche Anwesenheitspflicht noch spezifiziert worden. Es soll sich um einen Facharzt oder einem Assistenzarzt in Weiterbildung zum Facharzt handeln. Muss dies aus Ihrer Sicht zwingend ein Neurologe sein?
    Vielen Dank und Gruß

    Peter Goerdeler


    hallo,

    wird im OPS 2012 konkretisiert! Weiterbildung Neurologie.

    OKIDOCI 8)