Hallo Forum,
ich fürchte, so etwas wurde hier schon mal diskutiert, nur finde ich es nicht wieder.
Eine große Gesundheitskasse aus einem anderen Bundesland fordert mit Verweis auf einen definitiv nicht zutreffenden Paragraphen einen Entlassungsbericht an. Nach Rückfrage wird am Telefon erklärt, die Kasse habe das Recht, vom Krankenhaus einen spezifisch für die Kasse angefertigten Kurzbericht zu verlangen, rein, um die Verweildauer zu prüfen.
Dies sei nun mal so, die Rechtsgrundlage konnte aber nicht genannt werden. Auf meine Einwendung, wir würden aber keine medizinischen Inforamationen an die Kasse senden, hiess es dann auf einmal, dann würde man nun den Weg über den MDK gehen.
Habe ich was verpennt, oder war die Gesundheitskasse da auf Deppenfang aus ?
Grüße von der Ostsee,