Hallo!
Wenn ein Patient teilstationär in KH A behandelt wird und nach der Dialyse innerhalb 24 Stunden in KH B aufgenommen wird, muß dann ein Verlegungsabschlag berücksichtigt werden?
Gibt es dort gesetzliche Vorgaben und wenn ja, wo kann man diese finden? Ich konnte weder in KHEntG noch im Fallpauschalenkatalog eine eindeutige Antwort finden.
Vielen Dank im voraus