Orale Antikoagulation bei Vorhofflimmern

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mal zur Diskussion:

    Pat. mit Vorhofflimmern wir zur OP bei Krankheit-X aufgenommen. Ihm wurde vorher gesagt ASS abzusetzen. Macht das auch, wird operiert und geht dann heim. ASS wird erst wieder nach der Entlassung eingenommen.
    Vorhofflimmern hatte keine Konsequenz während Aufenthalt. Wer kodiert es dann als ND?

  • Schönen guten Tag Dirk,

    vielleicht besteht ja ein zu rechtfertigender Aufwand darin, dass bei Vorhofflimmern der Anästhesist nicht zu seinem gewohnten OP-Schlaf kam, weil er den Monitor im Auge behalten musste?

    :erschreck:

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reinhard,

    damit kommt man eher nicht durch.

    Zu deiner Begründung möchte vielleicht der eine oder andere Anästhesist im Forum dir seine persönliche Vorstellung vermitteln...... ;)

  • Ach ja, Anästhesisten und Chirurgen habe doch schon lange dies nette Verhältnis. :d_zwinker:

    Getrennt wurden sie im OP doch immer durch die „Blut-Hirn-Schranke“.

    Ich für meinen Teil habe nur im Rahmen des PJ´s auf der Blutseite gestanden und danach die Seiten gewechselt. 8)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat

    Original von Selter:
    Zu deiner Begründung möchte vielleicht der eine oder andere Anästhesist im Forum dir seine persönliche Vorstellung vermitteln...... ;)

    Wieso? Es gibt Anäthesisten, die sehen das ähnlich: http://www.rippenspreizer.de/4images/details.php?image_id=463

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Liebe Kollegen,
    vielen Dank für die vielen amüsanten und hilfreichen Hinweise! Zur Ausgangsfrage, ob ein medikamentös behandeltes Vorhofflimmern kodiert wird, hat sich nun auch die Sondereingreiftruppe des MDK eine Meinung gebildet:

    Kodierempfehlung Nr. 157
    Schlagworte: Vorhofflimmern, Antikoagulation
    Stand: 25.04.2007
    Problem/Erläuterung
    Ein Patient wird zur Leistenhernienoperation aufgenommen. Es besteht eine
    medikamentöse Antikoagulation mit Marcumar wegen chronischem Vorhofflimmern.
    Was ist Nebendiagnose?

    Kodierempfehlung
    I48.11 Vorhofflimmern, chronisch wird als Nebendiagnose kodiert. Die entsprechende Beeinflussung des Patientenmanagements (Antikoagulation) ist durch
    diese Nebendiagnose veranlasst worden. In der Nebendiagnosendefinition wird
    nicht gefordert, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum,

    wie schön. Dann möchte ich aber mal nachfragen, warum eine Antibiotikagabe bei Klappenvitium nicht codierbar sein soll, es verändert das Patientenmanagement ja ebenfalls. Die bisherige Begründung, es handele sich dabei lediglich um \"prophylaktischen\" Aufwand, läßt sich m. E. nicht halten, denn ist nicht auch die Antikoagulation nur Prophylaxe?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,
    ich habe noch kein Gutachten erhalten, nachdem eine Antibiotikagabe bei Klappenvitium nicht codierbar sein soll.
    Würde ich mich auch sehr dagegen wehren, sofern wir hier von der Endocarditisprophylaxe im Rahmen invasiver Eingriffe sprechen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    doch, genau so ist es, die ND wurde abgelehnt mit dem Hinweis, daß in den DKR ja nur von diagnostischem, therapeutischem und pflegerischem Aufwand, nicht jedoch von prophylaktischem Aufwand die Rede sei...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Blaschke:
    doch, genau so ist es, die ND wurde abgelehnt mit dem Hinweis, daß in den DKR ja nur von diagnostischem, therapeutischem und pflegerischem Aufwand, nicht jedoch von prophylaktischem Aufwand die Rede sei...


    Was für eine Wortklauberei! Drei Zeilen darunter steht in den DKR: \"Sofern eine Begleiterkrankung das Standardvorgehen für ein spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als ND kodiert\". Ende der Geschichte.

    Abwehren mit allen Mitteln.

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    mal zur Diskussion:

    Pat. mit Vorhofflimmern wir zur OP bei Krankheit-X aufgenommen. Ihm wurde vorher gesagt ASS abzusetzen. Macht das auch, wird operiert und geht dann heim. ASS wird erst wieder nach der Entlassung eingenommen.
    Vorhofflimmern hatte keine Konsequenz während Aufenthalt. Wer kodiert es dann als ND?

    Liebe Leute,

    ich hatte bisher in solchen Fällen (eigentlich immer!) brav das Vorhoffflimmern verschlüsselt und jetzt diese Diskussion unter ausgewiesenen Experten!! :rotwerd:

    Und so bleibe ich auch nach dem überzeugenden Schlusswort von merguet und dem schönen Beispiel von Herr Leonhardt doch unschlüssig zurück, quält mich doch das Zitat (s.o.) von Herrn Selter :a_augenruppel:

    Gibt es wirklich keinen Konsens?

    Ciao

    riol

    :i_respekt:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg