Liebes Forum,
das Gerücht sagt, der Bundesrat hätte die 100€ gekippt.
Alternativ hätten die Häuser für jeden Treffer noch 100€ drauf zahlen müssen. Das wollte man auch nicht. Also bleibts bei der Bürokratie...
W
Liebes Forum,
das Gerücht sagt, der Bundesrat hätte die 100€ gekippt.
Alternativ hätten die Häuser für jeden Treffer noch 100€ drauf zahlen müssen. Das wollte man auch nicht. Also bleibts bei der Bürokratie...
W
Schönen guten Tag,
die Entscheidung darüber fällt in der Sitzung des Bundesrates am 15.12. Es gibt aber eine Empfehlung der Ausschüsse, diese Änderung (Einführung der 100 € Regelung) zu streichen. Näheres findet sich unter:
http://www.bundesrat.de/cln_051/sid_E9…df/755-1-06.pdf
Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,
Moin.
\"Die bisherigen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst zeigen schon heute eine gute Fallauswahl der Krankenkassen, die einen sehr hohen Anteil von weit über 40 Prozent fehlkodierter Fälle zeigen.\"
Was ja nichts anderes, als das weit mehr als die Hälfte der geprüften Fälle nur zusätzliche Arbeit verursacht hat.
\"Das DRG ist als lernendes System angelegt. Die Erfahrungen aus den Prüfungen auch einschließlich der Fälle, die nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führen, tragen zu einer Optimierung dieses Systems bei. Eine Aufwandspauschale ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend.\"
Ist das so? Ich habe eher das Gefühl, dass nichts gelernt wird. Es werden immer die gleichen Sachen angezweifelt, obwohl das (zumindest bei uns) in den seltensten Fällen zum Erfolg führt.
\"Die Einführung eines \"Sanktionsbetrages\" wäre kontraproduktiv, weil er die Prüfungen und deren Wirkungen ausschließlich an ökonomischen Kriterien misst.\"
Was prüft der MDK denn? Doch nicht etwa ob der Patient sich im KH \"wohlgefühlt\" hat?
\"Hinzu kommt, dass die Einführung einer Aufwandspauschale Krankenhäuser und Krankenkassen mit erhöhtem Verwaltungsaufwand belasten würde.\"
Och nö. Ich gehe mal davon aus, dass so ziemlich jedes Haus die geprüften Fälle irgendwie elektronisch erfasst und auswertet. Daher ist die Erstellung einer Sammelrechnung für \"gewonnene\" Fälle kein großer Aufwand. Zumal es doch eine Arbeit ist die Spaß machen würde.
Guten Morgen,
für alle zum nachlesen:
Auf Seite 105:
86. Zu Artikel 1 Nr. 185 Buchstabe a (§ 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V)
Schönen guten Tag allerseits, insbesondere Papiertieger,
selbstverständlich ist die von Ihnen zitierte Begründung für die Streichung dieser Änderung letztlich Ergebnis einer entsprechenden Lobbyarbeit und ist daher nicht immer für alle Beteiligten nachvollziehbar (ebenso, wie die ursprüngliche Begründung der Einführung es vielleicht für die Kassenvertreter war)
Aber: Nach nunmehr über 25 Jahren Interesse für Politik und politische Zusammenhänge habe ich gelernt, das dies in einem Gesetzgebungsverfahren so ist. Die einen schaffen es vielleicht die 100€ zu kippen, die anderen den Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser. Dies sind Zugeständnisse an die
jeweilige Lobby (teilweise als Kompromiss) und haben nichts mit der ursprünglichen Zielsetzung oder dem Gesamtkonzept des Gesetzes zu tun.
Vielleicht ist dies auch der Grund, warum das genannte politische Interesse mit den Jahren immer mehr abnimmt.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,
Guten morgen Herr Schaffert.
Nachvollziehbarkeit erwarte ich mittlerweile auch nicht mehr, und Interesse an Politik besteht nur noch im Zusammenhang mit meiner Arbeit. Alles andere verursacht nur noch Kopfschütteln.
Nur:
Wenn die 100€ Regelung rausfliegt, aber die 6 Wochen Frist bestehen bleibt, kann ich mir die Auswirkungen schon in dunkelsten Farben ausmalen. :t_teufelboese:
Hallo,
interessant ist auch, dass die Änderung aufgrund einer Bundesratsinitative erfolgen soll (Bundesländer=überwiegend \"Eigentümer\" der Unikliniken).
Gruß
Pialotte
Hallo,
der folgende Text
ZitatAlles anzeigenDie zunehmende Transparenz des Leistungsgeschehens sowie
Erfahrungen über die Wechselwirkungen von DKR und
DRG-System gehen jedoch bedauerlicherweise mit einer
unzumutbaren Fülle von Abrechnungsprüfungen durch die
gesetzlichen Krankenkassen und deren Medizinischen
Dienst (MDK) einher.
Die wachsenden Erkenntnisse führen paradoxerweise zu
einer erhöhten Anfälligkeit für immer wieder neue Interpretationsmöglichkeiten.
Kodierrichtlinien werden zunehmend
entgegen ihrer ursprünglichen Intention einer einheitlichen,
medizinisch nachvollziehbaren und im DRG-System sachgerechten
Kodierung ausgelegt. Dies geht soweit, dass
selbst Kodierrichtlinien, die immer eindeutig erschienen,
eine vollständig neue Auslegung durch den MDK erfahren.
Dieser Umstand erschwert nicht nur die Kodierung und
Abrechnung in den Krankenhäusern erheblich, sondern
gleichermaßen die Verhandlungen zu den Kodierrichtlinien
innerhalb der Selbstverwaltung und erzeugt immer neuen
Bedarf an Klarstellungen zu einzelnen Regelungen.
stammt aus diesem Artikel
Wie wahr! und wie weiter???
Nachdem ich den Schriftverkehr für heute durch habe, hoffe ich umso mehr, dass diese Regelung bestehen bleibt.
So viele sinnfreie Anfragen hatte ich schon lange nicht mehr. :boese:
Da soll eine Nebendiagnose mit einem CCL von 0 durch den MDK geprüft werden :a_augenruppel:
Verdammich! Da ruft man an und fragt! :t_teufelboese:
Den Politikern ist alles zuzutrauen, leider
selten etwas Gutes....
Hallo allerseits,
ich finde, der Beitrag von Herrn Schaffert hätte es verdient, diesen Fred :d_zwinker: zu beenden. Vielleicht sollte man sich diese Fakten vor Augen führen und sich dann auf Diskussionen konzentrieren, in denen die aufgewendete Zeit und Energie wenigstens ein wenig von Erfolg gekrönt werden kann.