Schönen guten Tag allerseits,
da habe ich doch wieder eine schöne Fallkonstellation:
Die Abrechnung eines stationären Aufenthaltes wird geprüft und für korrekt befunden. Die 100 € werden (unstrittig) berechnet. Schon zum Zeitpunkt der Prüfung war der Patient wieder stationär, aber noch nicht abgerechnet. Nach Abschluss der Prüfung folgt die zweite Abrechnung, aus der sich eine Fallzusammenführung ergibt (unstrittig). Die Abrechnung des jetzt entstandenen Gesamtfalles wird erneut überprüft.
Die Rechnung des ersten Falles musste aufgrund der Zusammenführung zunächst einschießlich der Nachtragsrechnung über 100€ storniert werden. Sie stehen uns aber doch eigentlich auf jeden Fall zu, unabhängig davon, wie der Gesamtfall beurteilt wird. Oder sieht das jemand anders?
Wie sollen wir das dann am Ende abrechnen. 2 x 100 € wird die Krankenkasse in der 301-Abrechnung vermutlich nicht akzeptieren.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,