100 Euro / 300 Euro

  • Schönen guten Tag allerseits,

    da habe ich doch wieder eine schöne Fallkonstellation:

    Die Abrechnung eines stationären Aufenthaltes wird geprüft und für korrekt befunden. Die 100 € werden (unstrittig) berechnet. Schon zum Zeitpunkt der Prüfung war der Patient wieder stationär, aber noch nicht abgerechnet. Nach Abschluss der Prüfung folgt die zweite Abrechnung, aus der sich eine Fallzusammenführung ergibt (unstrittig). Die Abrechnung des jetzt entstandenen Gesamtfalles wird erneut überprüft.

    Die Rechnung des ersten Falles musste aufgrund der Zusammenführung zunächst einschießlich der Nachtragsrechnung über 100€ storniert werden. Sie stehen uns aber doch eigentlich auf jeden Fall zu, unabhängig davon, wie der Gesamtfall beurteilt wird. Oder sieht das jemand anders?

    Wie sollen wir das dann am Ende abrechnen. 2 x 100 € wird die Krankenkasse in der 301-Abrechnung vermutlich nicht akzeptieren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Noch einmal schönen guten Tag,

    bei dem Papier der Krankenkasse ist mir noch aufgefallen, dass die 100€ nicht als Verwaltungskosten, sondern als Krankenhausausgaben verbucht werden sollen. Statistisch werden so die Krankenhausausgaben in die Höhe getrieben, ohne dass es sich um die tatsächlichen Kosten für die Krankenhausbehandlung handelt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo, Herr Schaffert!

    Die 100 Euro aus dem ersten Fall stehen Ihnen zu. Punkt. Prüfung gemacht - keine Rechnungsminderung - 100 Euro!
    Und wenn die Fallzusammenführung erneut überprüft wird, stehen Ihnen nochmal 100 Euro zu, wenn sich der Rechnungsbetrag nicht vermindert.

    2 mal Prüfung, 2 x 100 Euro!

    Und das mit den Krankenhausausgaben ist ja klar! Schuld ist ja das Krankenhaus, dann werden auch die Aufwandszahlungen auf das KH gebucht...

    Gruß

    T. Flöser

  • Hallo Forum:

    Da sind doch alle Streitpunikte dieses threads auf 2 Seiten.

    - Aufnahmedateum versus Datum Rechnungslegung

    - Führen Nachmeldungen von Falldaten dazu, dass die Rechnung fehlerhaft war und keine 100 Euro gezahlt werden?

    -Aufschiebende Wirkung der 112er Berichte

    - Prüfung noch während des KH-Aufenthaltes (z.B. anhand AUfnahmedatensatz)

    Ergo: Zäher Kampf statt ABsenkung der Prüfquote. ALles um die 100 Euro nicht zu zahlen.


    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    in dem GKV-Paper wird ja gleich auch meine gestrige Frage auf sehr interessante Art beantwortet:
    \"Eine Beschränkung auf vollstationäre Fälle kann versucht werden, der Gesetzestext bezieht sich jedoch insgesamt auf Krankenhausbehandlungen nach §39 SGB V, so dass diese Regelung (...) auch bei (...) teilstationären Fällen anzuwenden ist\".

    Einfacher ausgedrückt: \"Ihr könnt versuchen, das KH für dumm zu verkaufen, müsst aber evtl. damit rechnen, dass man dort Gesetzestexte lesen kann.\"

    Ja, liebe Mitarbeiter der \"wir-prüfen-100%-der-teilstationären-Fälle-Kasse\", damit müsst Ihr in der Tat rechnen - zumindest hier! :teufel: :teufel: :teufel:

    Trotzdem sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo Dr. Nagel,
    die Hinweise der GKV sind ja gut und schön, was aber, wenn diese von den Kassen nicht eingehalten werden? Zitat: \"Die Prüfung führte zu einer Änderung der von Ihnen übermittelten Daten. Das bedeutet, dass die Anlieferung der Daten in der Ursprungsform fehlerhaft bzw. unvollständig war. ... Hätten uns die Daten korrekt vorgelegen, wäre es nicht zu einer Anfrage nach § 112 SGB V gekommen. Somit kann eine Vergütung nach § 275 SGB V in diesem Fall nicht erfolgen.\"
    Wohlgemerkt: die Prüfung ergab keine Änderung der DRG!

    Allein der Schriftverkehr ist schon bald die 100 € wert!

    Gibt es Erfahrungen, mit welchen Argumenten man die Kassen zur Zahlung veranlassen kann?

    IrisR

    Grüße von der Ostsee

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von IrisR:
    Gibt es Erfahrungen, mit welchen Argumenten man die Kassen zur Zahlung veranlassen kann?

    Mit Argumenten wird man hier nicht weiter kommen. Dies ist eine, sicherlich von Justiziaren der Krankenkassen entwickelte Rechtsauffassung. Tatsache ist, dass im Gesetz kein Bezug auf die 301 Daten, sondern einzig und allein auf die Minderung der Rechnung genommen wird. Ich werde daher solche Fälle einklagen. Aber vor Gericht und auf hoher See...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen, Forum!

    Gibt es aus der Gemeinde Häuser, die diejenigen Fälle, welche vor dem 01.04.2007 stationär aufgenommen wurden, jedoch nach dem 01.04.2007 zur Prüfung durch den MDK kamen, zur Klage geben?

    Laut Aussage einer groooßen Rheinland-Pfälzischen Kasse habe noch kein Haus diesbezüglich Klage erhoben...

    Schönen Tag noch

    T. Flöser

  • Hallo an das Formun,

    wir haben diese Fälle konsequent abgerechnet mit unterschiedlichen Reaktionen auf Kostenträgerseite (von kommentarloses Begleichen bis Rechnungsabweisung). Zur Zeit Prüfen wir ein weiteres Vorgehen.
    MfG di-stei

  • Schönen guten Tag Herr Flöser,

    ich habe schon zwei Mal zur Klage angesetzt und den Text bereits als Textbaustein gespeichert. Allerdings hat mir dann in beiden Fällen ein Blick in den Verlauf der 301-Datenübermittlung gezeigt, dass wir uns doch recht viel Zeit mit der Entlassanzeige und der Rechnung gelassen hatten. Der Schuss wäre nach hinten losgegangen (\"Hätte das Krankenhaus die Daten früher übermittelt, hätten wir noch vor dem 01.04. prüfen können\")

    Somit warte ich noch auf den geeigneten Fall (eine große Krankenkasse hat die entsprechenden Fälle noch in Bearbeitung, eine Stellungnahme steht noch aus...)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Forum,

    bei uns sieht es ähnlich aus: Einige Fälle sind relativ spät abgerechnet worden. Mit einer \"kleinen\" KK hatte ich gestern ein sehr angenehmes Telefonat: Wir machen fifty-fifty und damit ist das Problem aus der Welt geschafft...

    Ich scheue ein bißchen davor zurück, die Fälle, welche vor dem 01.04. aufgenommen und entlassen waren, generell einzuklagen!
    Muss offensichtlich nochmal besprochen werden ...

    Gruß aus dem kalten Landstuhl

    T. Flöser